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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 22<br />

2.3.2.10 Einwender 10<br />

Es wird vorgetragen, dass bisher kein rechtliches Gehör gewährt worden ist.<br />

Dies wird nicht näher begründet. Das Vorhaben ist ordnungsgemäß öffentlich ausgelegt<br />

worden. Die Einwender haben keine Hinderungsgründe für eine rechtzeitige Erhebung<br />

und Begründung von Einwendungen dargelegt.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

2.3.2.11 Einwender 11<br />

Die Einwendung wendet sich gegen die Verlegung eines bereits bestehenden Yachthafens<br />

in das zukünftige Abgrabungsgebiet.<br />

Eine Entscheidung über die Einwendung ist entbehrlich, da in diesem Verfahren kein<br />

neuer Yachthafen planfestgestellt wird.<br />

2.3.2.12 Einwender 12<br />

Der Einwender befürchtet, dass er seine Pachtflächen durch die geplante Verlegung<br />

der K18 nur durch einen unzumutbaren Umweg erreichen könne.<br />

Die Zuwegung erfolge u. a. über die Wardstraße am Schulzentrum vorbei. Dies führe<br />

für die Anwohner zu erheblichen Belastungen.<br />

Er beantragt daher, parallel zur B 67 einen asphaltierten Wirtschaftsweg in ausreichender<br />

Breite für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte anzulegen und diesen<br />

Weg auf dem Banndeich fortzuführen bis zur neugeplanten K 18. Der Wirtschaftsweg<br />

solle nur für landwirtschaftlichen Verkehr und für Fahrradfahrer zugelassen werden.<br />

Im Ergebnis des Erörterungstermins haben sich die Antragssteller bereiterklärt, eine<br />

Zuwegung herzustellen. Diese wird mit einer wassergebundenen Decke versehen.<br />

Parallel hierzu wird ein getrennt verlaufender asphaltierter Radweg angelegt.

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