PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 22<br />
2.3.2.10 Einwender 10<br />
Es wird vorgetragen, dass bisher kein rechtliches Gehör gewährt worden ist.<br />
Dies wird nicht näher begründet. Das Vorhaben ist ordnungsgemäß öffentlich ausgelegt<br />
worden. Die Einwender haben keine Hinderungsgründe für eine rechtzeitige Erhebung<br />
und Begründung von Einwendungen dargelegt.<br />
Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />
2.3.2.11 Einwender 11<br />
Die Einwendung wendet sich gegen die Verlegung eines bereits bestehenden Yachthafens<br />
in das zukünftige Abgrabungsgebiet.<br />
Eine Entscheidung über die Einwendung ist entbehrlich, da in diesem Verfahren kein<br />
neuer Yachthafen planfestgestellt wird.<br />
2.3.2.12 Einwender 12<br />
Der Einwender befürchtet, dass er seine Pachtflächen durch die geplante Verlegung<br />
der K18 nur durch einen unzumutbaren Umweg erreichen könne.<br />
Die Zuwegung erfolge u. a. über die Wardstraße am Schulzentrum vorbei. Dies führe<br />
für die Anwohner zu erheblichen Belastungen.<br />
Er beantragt daher, parallel zur B 67 einen asphaltierten Wirtschaftsweg in ausreichender<br />
Breite für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte anzulegen und diesen<br />
Weg auf dem Banndeich fortzuführen bis zur neugeplanten K 18. Der Wirtschaftsweg<br />
solle nur für landwirtschaftlichen Verkehr und für Fahrradfahrer zugelassen werden.<br />
Im Ergebnis des Erörterungstermins haben sich die Antragssteller bereiterklärt, eine<br />
Zuwegung herzustellen. Diese wird mit einer wassergebundenen Decke versehen.<br />
Parallel hierzu wird ein getrennt verlaufender asphaltierter Radweg angelegt.