PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 48<br />
2.3.2.44 Deichschau Grietherbusch<br />
Die DS Grietherbusch lehnt das Vorhaben ab. Die Planung zur Optimierung des<br />
Sommerpolders Grietherbusch werde von der Abgrabungsplanung in mehreren<br />
Punkten beeinträchtigt. Im Zuge des Abgrabungsvorhabens werde die vorhandene<br />
Deichlinie durch einen Zufahrtskanal zum Rhein durchbrochen und der Auskiesungsbereich<br />
direkt mit dem Rhein verbunden werden. Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
zwischen Rhein und Abgrabungsbereich seien nicht vorgesehen. Daraus ergebe<br />
sich, dass die Auskiesungsfläche mit einem ausreichenden dauerhaften Hochwasserschutz<br />
nach der Richtlinie der geltenden DeichschutzVO und den Vorgaben aus<br />
der Sommerdeichoptimierung zu umgeben sei. Hieraus ergebe sich u.a. ein Deichquerschnitt<br />
von mindestens 5m Kronenbreite mit befestigtem Deichverteidigungsweg<br />
sowie Böschungsneigungen von 1:3,5 zur Land- wie auch zur Wasserseite. Diese<br />
Vorgaben fänden u. a. in der Planung des Abgrabungsvorhabens keine Berücksichtigung.<br />
Im Bereich der Kreuzung der vorhandenen K 18 mit der B 67 sei ein Abgrabungsdeich<br />
ohne Sicherheitsabstand zur Abbauböschung geplant. Es bestünden erhebliche<br />
Zweifel an der Standsicherheit des Deiches.<br />
Das Kronenniveau der Abgrabungsdeiche werde einheitlich mit 18,50 m NN angegeben,<br />
was durchschnittlich 60 cm unter der erforderlichen Sommerdeichhöhe liege.<br />
Ebenso erreiche auch die Oberkante des geplanten Straßendammes nicht die erforderliche<br />
Schutzhöhe des Sommerdeiches.<br />
Die Abgrabungsplanung berücksichtige die in der Planung der DS vorgesehene<br />
Überströmstrecke im Bereich der Abgrabung nicht. Die geplante Strecke stelle jedoch<br />
einen wichtigen Bestandteil des Polderflutungssystems dar, auf den nicht verzichtet<br />
werden könne.<br />
Im Rahmen der Abgrabung der <strong>Reeser</strong> <strong>Welle</strong> werde ein 108 ha großes Gebiet aus<br />
dem Polder entnommen und stehe als gesteuerter Retentionsraum nicht mehr zur<br />
Verfügung. Unter Berücksichtigung der Poldersteuerung bewirke die Auskiesungsmaßnahme<br />
einen Retentionsraumverlust von 1,2 Mio m 3 . Dies entspreche 5% des<br />
gesamten Poldervolumens von 25 Mio. m 3 .