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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 48<br />

2.3.2.44 Deichschau Grietherbusch<br />

Die DS Grietherbusch lehnt das Vorhaben ab. Die Planung zur Optimierung des<br />

Sommerpolders Grietherbusch werde von der Abgrabungsplanung in mehreren<br />

Punkten beeinträchtigt. Im Zuge des Abgrabungsvorhabens werde die vorhandene<br />

Deichlinie durch einen Zufahrtskanal zum Rhein durchbrochen und der Auskiesungsbereich<br />

direkt mit dem Rhein verbunden werden. Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

zwischen Rhein und Abgrabungsbereich seien nicht vorgesehen. Daraus ergebe<br />

sich, dass die Auskiesungsfläche mit einem ausreichenden dauerhaften Hochwasserschutz<br />

nach der Richtlinie der geltenden DeichschutzVO und den Vorgaben aus<br />

der Sommerdeichoptimierung zu umgeben sei. Hieraus ergebe sich u.a. ein Deichquerschnitt<br />

von mindestens 5m Kronenbreite mit befestigtem Deichverteidigungsweg<br />

sowie Böschungsneigungen von 1:3,5 zur Land- wie auch zur Wasserseite. Diese<br />

Vorgaben fänden u. a. in der Planung des Abgrabungsvorhabens keine Berücksichtigung.<br />

Im Bereich der Kreuzung der vorhandenen K 18 mit der B 67 sei ein Abgrabungsdeich<br />

ohne Sicherheitsabstand zur Abbauböschung geplant. Es bestünden erhebliche<br />

Zweifel an der Standsicherheit des Deiches.<br />

Das Kronenniveau der Abgrabungsdeiche werde einheitlich mit 18,50 m NN angegeben,<br />

was durchschnittlich 60 cm unter der erforderlichen Sommerdeichhöhe liege.<br />

Ebenso erreiche auch die Oberkante des geplanten Straßendammes nicht die erforderliche<br />

Schutzhöhe des Sommerdeiches.<br />

Die Abgrabungsplanung berücksichtige die in der Planung der DS vorgesehene<br />

Überströmstrecke im Bereich der Abgrabung nicht. Die geplante Strecke stelle jedoch<br />

einen wichtigen Bestandteil des Polderflutungssystems dar, auf den nicht verzichtet<br />

werden könne.<br />

Im Rahmen der Abgrabung der <strong>Reeser</strong> <strong>Welle</strong> werde ein 108 ha großes Gebiet aus<br />

dem Polder entnommen und stehe als gesteuerter Retentionsraum nicht mehr zur<br />

Verfügung. Unter Berücksichtigung der Poldersteuerung bewirke die Auskiesungsmaßnahme<br />

einen Retentionsraumverlust von 1,2 Mio m 3 . Dies entspreche 5% des<br />

gesamten Poldervolumens von 25 Mio. m 3 .

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