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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 54<br />

Gemäß Abgrabungsgesetz ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen<br />

zudem eine Genehmigung zu erteilen, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen<br />

und die Belange des Naturhaushaltes und der Landschaft beachtet werden.<br />

Insofern wurden keine alternativen Abbaustandorte vorgeschlagen.<br />

Beurteilung von möglichen Summationswirkungen<br />

In der FFH-Studie werden verschiedene Projekte hinsichtlich ihrer denkbaren Synergieeffekte<br />

(oder besser: Summationswirkungen) mit dem beantragten Vorhaben untersucht.<br />

Den Aussagen der Studie wird in Teilen gefolgt.<br />

Allerdings ist die Problematik des Flächenverlustes im gesamten Vogelschutzgebiet<br />

„Unterer Niederrhein“ durch die verschiedensten Vorhaben, v. a. auch Abgrabungen,<br />

nochmals gesondert durch die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten<br />

(heute: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, LANUV) betrachtet<br />

worden. Die Ergebnisse und fachlichen Einschätzungen des LANUV sowie die daraus<br />

resultierenden Vorgaben wurden mit Erlass des MUNLV vom 16.12.2005 bekannt<br />

gegeben.<br />

Daraus ergibt sich kurz zusammengefasst Folgendes:<br />

Grundvoraussetzung für die Gewährleistung des Schutzzweckes des Vogelschutzgebietes<br />

ist die Sicherung der Flächengesamtgröße des Gebietes. Bei Inanspruchnahme<br />

durch Abgrabung soll die Summe der zur Verfügung stehenden Nahrungsbereiche<br />

in Verbindung mit der notwendigen Störungsfreiheit gewährleistet werden.<br />

Wenn Äsungsflächen verloren gehen, sollen funktional vergleichbare Flächen zusätzlich<br />

in das Vogelschutzgebiet einbezogen werden und/oder durch Umwandlung von<br />

Acker in Grünland aufgewertet werden.<br />

Die Antragsteller haben daraufhin entsprechend der fachlichen Vorgaben des<br />

LANUV Flächen in das Verfahren eingebracht (Unterlagen v. 29. Januar 2007). Diese<br />

Flächen sollen mit Rechtskraft des Beschlusses in Grünland umgewandelt werden.<br />

Damit ist das Vorhaben <strong>Reeser</strong> <strong>Welle</strong> aus Sicht des Vogelschutzes auch im Hinblick<br />

auf die Flächenverluste genehmigungsfähig.

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