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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 51<br />

schätzung des Gutachters, dass dadurch nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen<br />

von Lebensraumtypen (LRT) oder Arten nach Anhang II zu rechnen ist, wird gefolgt.<br />

FFH-Gebiet „NSG Grietherorter Altrhein“ (DE 4203-303)<br />

Das Gebiet ist flächenmäßig nicht direkt betroffen, der südöstliche Randbereich des<br />

Gebietes liegt etwa 500m vom Vorhaben entfernt. Im diesem potentiell betroffenen<br />

Raum sind keine Vorkommen von LRT oder Anhang-II Arten vorhanden, sodass Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

FFH-Gebiet „Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“ (DE<br />

4405-301)<br />

Das FFH-Gebiet besteht aus 26 Teilgebieten entlang des Rheins. Betroffen ist die<br />

Teilfläche 13, dort wird durch den Bau der geplanten Fahrrinne ein 100 m langer<br />

Uferabschnitt mit relativ steil abfallendem Kiesufer und einer stromangebundenen<br />

Uferbucht in Anspruch genommen. In diesem Uferabschnitt befinden sich jedoch<br />

keine FFH-LRT. Es sind allerdings (tlw. potentielle) Vorkommen von 6 Anhang-II<br />

Fischarten betroffen. Unter Berücksichtigung der Kompensationsmaßnahme des<br />

Landschaftspflegerischen Begleitplanes (Schaffung einer neuen Uferbucht) wird das<br />

Vorhaben aber insgesamt als verträglich eingeschätzt.<br />

Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ (DE 4203-401)<br />

Das Vogelschutzgebiet (VSG) ist durch unmittelbare Flächeninanspruchnahme und<br />

durch Störwirkungen die vom Vorhaben ausgehen, betroffen.<br />

Im potentiell betroffenen Raum sind alle Arten die dort als Brutvögel, Nahrungsgäste,<br />

Durchzügler und Wintergäste auftreten, näher betrachtet worden (9 Arten des Anhangs<br />

I VS-RL und 16 Arten nach Artikel 4 (2)).<br />

Brutvögel:<br />

In den meisten Fällen können erhebliche Beeinträchtigungen durch die Flächeninanspruchnahme<br />

oder durch Störungen von vornherein plausibel ausgeschlossen werden.<br />

Bei einigen Arten werden jedoch Brutplätze in Anspruch genommen oder möglicherweise<br />

durch Störungen beeinträchtigt (Flussregenpfeifer, Kiebitz und Wiesenpieper).

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