PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 42<br />
2.3.2.39 Abwasserbetriebe Stadt Rees<br />
Der Abwasserbetrieb Stadt Rees trägt keine Bedenken gegen die Planung vor, sofern<br />
den vorgetragenen Anregungen gefolgt wird. Demnach muss der geplante Radweg<br />
so gebaut werden, dass das vorhandene Pumpwerk in der Höhe der Tankstelle<br />
Real nicht tangiert wird.<br />
Außerdem ist die Druckrohrleitung Esserden während der Baumaßnahme zu sichern.<br />
Die Anregungen werden durch Nebenbestimmungen berücksichtigt.<br />
2.3.2.40 ish GmbH & Co. KG<br />
Die ish GmbH & Co. KG trägt keine Bedenken gegen die Planung vor.<br />
2.3.2.41 Ehem. Staatliches Forstamt Kleve (jetzt Regionalforstamt Niederhein)<br />
Das ehemalige Staatliche Forstamt Kleve trägt vor, dass im Bereich der K 18 eine<br />
Waldparzelle in Anspruch genommen werde, die in der Wiederherstellung keine Erwähnung<br />
fände. Es wird vorgeschlagen, die geplanten Ufergehölze als Wald darzustellen.<br />
Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im landschaftspflegerischen Begleitplan<br />
aufgenommen.<br />
2.3.2.42 Ehemaliges Staatliches Umweltamt Krefeld (jetzt Dezernat 54)<br />
Das ehemalige Staatliche Umweltamt Krefeld weist darauf hin, dass im Planungsbereich<br />
bereits konkurrierende Planfeststellungsverfahren der Deichschau Grietherbusch<br />
und des Deichverbandes Rees-Löwenberg eingeleitet worden seien. Insbesondere<br />
sei jedoch der Antrag der DS Grietherbusch betroffen. Die von der DS bean-