PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 85<br />
4.6.15 Hinsichtlich der zukünftigen Zuwegung ist dem Einwender 5 ein neues Wegerecht<br />
durch die Antragsteller einzuräumen und im Grundbuch zu sichern.<br />
4.6.16 Der Gebäudezustand ist durch ein Beweissicherungsverfahren vor Beginn der<br />
Bauarbeiten aufzunehmen.<br />
4.6.17 Bei Trockenheit sind die eingesäten Flächen bis zur vollständigen Begrünung<br />
ggf. zu beregnen.<br />
4.6.18 In der Deichschutzzone I sind Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern<br />
und in der Deichschutzzone II von Bäumen nicht zulässig (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 und § 5<br />
Abs. 1,2 Nr.3 DSchVO). Sträucher in der Deichschutzzone II sind mindestens alle 5<br />
Jahre auf den Stock zu setzen, damit sie sich nicht baummäßig entwickeln.<br />
4.6.19 Für die Anlage von Blänken als Ausgleichsmaßnahme im Bereich Puhle Ward<br />
sind Lagepläne sowie Längs- und Querschnitte der Überwachungsbehörde zur Prüfung<br />
und Zustimmung vorzulegen.<br />
4.6.20 Die Lage der Gas- und Wasserleitungen sind bei der Durchführung der Arbeiten<br />
zu berücksichtigen.<br />
4.6.21 Der geplante Radweg ist im Bereich des vorhandenen Pumpwerks in der Höhe<br />
der Tankstelle Real so zu planen, dass dieses nicht tangiert wird.<br />
4.6.22 Vor Baubeginn der neuen K 18 ist mit dem zuständigen DV Bislich-<br />
Landesgrenze die Kreuzung der Straße mit dem im Planfeststellungsverfahren befindlichen<br />
Banndeich abzustimmen. Die K 18 ist so zu errichten, dass sie im Zuge<br />
des Deichbaus erhalten bleiben kann.<br />
4.6.23 Der Betriebsplatz ist hochwasserfrei anzuschütten, d.h. Oberkante Lagerfläche<br />
muss auf ca. 20.00 m NN liegen. Die Böschungen dieser Anschüttungen sind mit<br />
einer Mindestneigung von 1:3 auszubilden.<br />
4.6.24 Die Oberfläche ist mit einer geeigneten Grasmischung einzusäen.