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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 85<br />

4.6.15 Hinsichtlich der zukünftigen Zuwegung ist dem Einwender 5 ein neues Wegerecht<br />

durch die Antragsteller einzuräumen und im Grundbuch zu sichern.<br />

4.6.16 Der Gebäudezustand ist durch ein Beweissicherungsverfahren vor Beginn der<br />

Bauarbeiten aufzunehmen.<br />

4.6.17 Bei Trockenheit sind die eingesäten Flächen bis zur vollständigen Begrünung<br />

ggf. zu beregnen.<br />

4.6.18 In der Deichschutzzone I sind Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern<br />

und in der Deichschutzzone II von Bäumen nicht zulässig (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 und § 5<br />

Abs. 1,2 Nr.3 DSchVO). Sträucher in der Deichschutzzone II sind mindestens alle 5<br />

Jahre auf den Stock zu setzen, damit sie sich nicht baummäßig entwickeln.<br />

4.6.19 Für die Anlage von Blänken als Ausgleichsmaßnahme im Bereich Puhle Ward<br />

sind Lagepläne sowie Längs- und Querschnitte der Überwachungsbehörde zur Prüfung<br />

und Zustimmung vorzulegen.<br />

4.6.20 Die Lage der Gas- und Wasserleitungen sind bei der Durchführung der Arbeiten<br />

zu berücksichtigen.<br />

4.6.21 Der geplante Radweg ist im Bereich des vorhandenen Pumpwerks in der Höhe<br />

der Tankstelle Real so zu planen, dass dieses nicht tangiert wird.<br />

4.6.22 Vor Baubeginn der neuen K 18 ist mit dem zuständigen DV Bislich-<br />

Landesgrenze die Kreuzung der Straße mit dem im Planfeststellungsverfahren befindlichen<br />

Banndeich abzustimmen. Die K 18 ist so zu errichten, dass sie im Zuge<br />

des Deichbaus erhalten bleiben kann.<br />

4.6.23 Der Betriebsplatz ist hochwasserfrei anzuschütten, d.h. Oberkante Lagerfläche<br />

muss auf ca. 20.00 m NN liegen. Die Böschungen dieser Anschüttungen sind mit<br />

einer Mindestneigung von 1:3 auszubilden.<br />

4.6.24 Die Oberfläche ist mit einer geeigneten Grasmischung einzusäen.

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