29.12.2013 Aufrufe

PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 44<br />

Banndeiches beinhalte, welcher von der zu verlegenden Kreisstraße gekreuzt werde.<br />

In den Planunterlagen sei die Lage des Deiches bereits übernommen und eingearbeitet<br />

worden. Nicht dargestellt und noch zu klären sei die Anbindung des Deichverteidigungsweges<br />

und eines eventuellen Kronenweges an die neue Kreisstraße. Hier<br />

müsse noch eine Absprache erfolgen.<br />

Bei Rhein-km 839,8 befände sich ein Wohngebäude, dessen Zufahrt verändert werden<br />

müsse, da die Kreisstraße in diesem Abschnitt abgegraben werde. Die Höhe der<br />

neuen Zufahrt über den alten Sommerdeich müsse der Höhe der Kreisstraße entsprechen.<br />

Geplant sei eine Höhe von 18,50 m NN. Um das Gelände werde ein exakt<br />

definierter Hochwasserschutz gelegt. Zur Ausbildung dieses Schutzes und der anschließenden<br />

Entwässerung muss noch eine entsprechende Ausführungsplanung<br />

erstellt werden.<br />

Die Antragsteller erklären hierzu, dass vor Baubeginn die Führung der K 18 und die<br />

Ausgestaltung der Banndeichquerung auf das Verfahren des DV Rees-Löwenberg<br />

zur Banndeichsanierung im Detail abgestimmt werde. Die Planung zur Banndeichsanierung<br />

sei zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Abgrabungsantrages noch nicht abgeschlossen<br />

gewesen.<br />

Das ehemalige Staatliche Umweltamt Krefeld trägt ergänzend vor, dass das in der<br />

UVS enthaltene hydrogeologische Gutachten aus dem Jahre 1994 die beiden Hochwässer<br />

von 1993 und 1995 nicht berücksichtige, vielmehr seien nur Wasserstände<br />

bis 1988 erfasst. Ebenfalls sei das Bemessungshochwasser BHW 77 in diesem Gutachten<br />

nicht erwähnt. Die hydrologische Situation werde in dem Baugrundgutachten<br />

einschließlich der 1. und 2. Ergänzung z.T. ausführlicher dargestellt. Hier sei auch<br />

die Sanierung des Banndeiches berücksichtigt. Von besonderem Belang sei der Einfluss<br />

der Auskiesung auf das Qualmwasser in der Ortslage Esserden. Nach dem<br />

hydrologischen Gutachten erhöhe sich der Qualmwasseranteil ohne Berücksichtigung<br />

einer Dichtschürze um 70 %, was in der Gesamtmenge nur minimal sein solle.<br />

Das Baugrundgutachten gehe auf die Qualmwassersituation ein und schlage deshalb<br />

eine Abdichtungsmaßnahme vor, welche eine Erhöhung des Qualmwasserandrangs<br />

verhindere. Dazu solle ein Unterwasserdamm aus geeigneten lagerstätteneigenen<br />

Materialien geschüttet werden, der eine dahinterliegende Dichtschürze aus bindigem

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!