PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 44<br />
Banndeiches beinhalte, welcher von der zu verlegenden Kreisstraße gekreuzt werde.<br />
In den Planunterlagen sei die Lage des Deiches bereits übernommen und eingearbeitet<br />
worden. Nicht dargestellt und noch zu klären sei die Anbindung des Deichverteidigungsweges<br />
und eines eventuellen Kronenweges an die neue Kreisstraße. Hier<br />
müsse noch eine Absprache erfolgen.<br />
Bei Rhein-km 839,8 befände sich ein Wohngebäude, dessen Zufahrt verändert werden<br />
müsse, da die Kreisstraße in diesem Abschnitt abgegraben werde. Die Höhe der<br />
neuen Zufahrt über den alten Sommerdeich müsse der Höhe der Kreisstraße entsprechen.<br />
Geplant sei eine Höhe von 18,50 m NN. Um das Gelände werde ein exakt<br />
definierter Hochwasserschutz gelegt. Zur Ausbildung dieses Schutzes und der anschließenden<br />
Entwässerung muss noch eine entsprechende Ausführungsplanung<br />
erstellt werden.<br />
Die Antragsteller erklären hierzu, dass vor Baubeginn die Führung der K 18 und die<br />
Ausgestaltung der Banndeichquerung auf das Verfahren des DV Rees-Löwenberg<br />
zur Banndeichsanierung im Detail abgestimmt werde. Die Planung zur Banndeichsanierung<br />
sei zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Abgrabungsantrages noch nicht abgeschlossen<br />
gewesen.<br />
Das ehemalige Staatliche Umweltamt Krefeld trägt ergänzend vor, dass das in der<br />
UVS enthaltene hydrogeologische Gutachten aus dem Jahre 1994 die beiden Hochwässer<br />
von 1993 und 1995 nicht berücksichtige, vielmehr seien nur Wasserstände<br />
bis 1988 erfasst. Ebenfalls sei das Bemessungshochwasser BHW 77 in diesem Gutachten<br />
nicht erwähnt. Die hydrologische Situation werde in dem Baugrundgutachten<br />
einschließlich der 1. und 2. Ergänzung z.T. ausführlicher dargestellt. Hier sei auch<br />
die Sanierung des Banndeiches berücksichtigt. Von besonderem Belang sei der Einfluss<br />
der Auskiesung auf das Qualmwasser in der Ortslage Esserden. Nach dem<br />
hydrologischen Gutachten erhöhe sich der Qualmwasseranteil ohne Berücksichtigung<br />
einer Dichtschürze um 70 %, was in der Gesamtmenge nur minimal sein solle.<br />
Das Baugrundgutachten gehe auf die Qualmwassersituation ein und schlage deshalb<br />
eine Abdichtungsmaßnahme vor, welche eine Erhöhung des Qualmwasserandrangs<br />
verhindere. Dazu solle ein Unterwasserdamm aus geeigneten lagerstätteneigenen<br />
Materialien geschüttet werden, der eine dahinterliegende Dichtschürze aus bindigem