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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 28<br />

Bezüglich der Wertminderung des Grundstücks und Gebäudes des Einwenders verweise<br />

ich auf Punkt 2.3.2.21.<br />

Erörterung und Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten<br />

Träger öffentlicher Belange und sonstiger Betroffener<br />

2.3.2.25 Ehem. Amt für Agrarordnung Mönchengladbach (jetzt Dez. 33)<br />

Das Amt für Agrarordnung hat gegen das gesamte Vorhaben keine Bedenken.<br />

Das aufgrund der geplanten Deichsanierung Esserden vorgesehene Bodenordnungsverfahren<br />

nach dem FlurbG wird nicht betroffen. Belange der Agrarstruktur, der<br />

allgemeinen Landeskultur und Landesentwicklung werden nicht berührt.<br />

2.3.2.26 Kreis Kleve<br />

2.3.2.26.1 Untere Fischereibehörde Kreis Kleve<br />

Die Untere Fischereibehörde Kreis Kleve hat gegen das Vorhaben keine Bedenken,<br />

sofern eine spätere fischereiliche Nutzung nicht ausgeschlossen ist.<br />

Nach Rekultivierung verbleibt eine offene Wasserfläche, so dass dem Belang entsprochen<br />

werden kann.<br />

2.3.2.26.2 Untere Wasserbehörde Kreis Kleve<br />

Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve sind durch die Herstellung<br />

der freien Wasserfläche zwischen dem Rheinstrom und der Ortslage Rees-Esserden<br />

Änderungen im Hochwasserverhalten mit Folgen möglich. Die Abgrabung bewirke

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