PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 28<br />
Bezüglich der Wertminderung des Grundstücks und Gebäudes des Einwenders verweise<br />
ich auf Punkt 2.3.2.21.<br />
Erörterung und Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten<br />
Träger öffentlicher Belange und sonstiger Betroffener<br />
2.3.2.25 Ehem. Amt für Agrarordnung Mönchengladbach (jetzt Dez. 33)<br />
Das Amt für Agrarordnung hat gegen das gesamte Vorhaben keine Bedenken.<br />
Das aufgrund der geplanten Deichsanierung Esserden vorgesehene Bodenordnungsverfahren<br />
nach dem FlurbG wird nicht betroffen. Belange der Agrarstruktur, der<br />
allgemeinen Landeskultur und Landesentwicklung werden nicht berührt.<br />
2.3.2.26 Kreis Kleve<br />
2.3.2.26.1 Untere Fischereibehörde Kreis Kleve<br />
Die Untere Fischereibehörde Kreis Kleve hat gegen das Vorhaben keine Bedenken,<br />
sofern eine spätere fischereiliche Nutzung nicht ausgeschlossen ist.<br />
Nach Rekultivierung verbleibt eine offene Wasserfläche, so dass dem Belang entsprochen<br />
werden kann.<br />
2.3.2.26.2 Untere Wasserbehörde Kreis Kleve<br />
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve sind durch die Herstellung<br />
der freien Wasserfläche zwischen dem Rheinstrom und der Ortslage Rees-Esserden<br />
Änderungen im Hochwasserverhalten mit Folgen möglich. Die Abgrabung bewirke