PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 46<br />
bungen in der Trasse sein, welche wiederum eine Anpassung der Abstände zu den<br />
Abbauphasen bedingten.<br />
Ferner weist der ehemalige DV darauf hin, dass, wenn mit dem Beginn des Abgrabungsvorhabens<br />
u.a. der Banndeich noch nicht saniert sein sollte, durch die Antragssteller<br />
alle Maßnahmen zu treffen seien, um die erforderliche Sicherheit gegen<br />
hydraulischen Grundbruch sicherzustellen. Der Verlauf der K18 sei ferner auf der<br />
voraussichtlichen Trasse in Dammlage herzustellen, so dass für den ehemaligen DV<br />
bei späterer Realisierung der Banndeichsanierung dadurch keine Mehrkosten entstünden.<br />
Der ehemalige DV erhebt gegen den Bau der K 18 nachfolgende Bedenken:<br />
Da mit der K18 eine öffentliche Straße auf einer Hochwasserschutzanlage geplant<br />
werde und diese wegen ihrer Bauart extremen Schwankungen unterliege, könnten<br />
wegen des nicht beeinflussbaren Setzungsverhaltens Schäden am Straßenbauwerk<br />
entstehen. Die Bedenken könnten ausgeräumt werden, wenn keine Schadensersatzansprüche<br />
an den ehemaligen DV geltend gemacht werden könnten.<br />
Auch gegen den erhöhten abzuführenden Wasseranfall erhebt der ehemalige DV<br />
Bedenken, welche gemildert werden könnten, wenn im Zuge der Abgrabung die<br />
qualmwasserabführenden Gräben gemeinsam mit dem ehemaligen DV geschaut und<br />
ggf. Optimierungsarbeiten durch den Abgrabungsbetreiber veranlasst würden.<br />
Die Antragsteller erklären hierzu, dass die Belange des ehemaligen DV Rees-<br />
Löwenberg im Hinblick auf das von ihm eingereichte Verfahren zur Banndeichsanierung<br />
in den Antragsunterlagen entsprechend berücksichtigt worden seien. Sollten<br />
sich im Laufe der Verfahren weitere Anpassungsnotwendigkeiten ergeben, würden<br />
diese entsprechend dem Vorschlag des ehemaligen DV Rees-Löwenberg mit ihm<br />
und dem ehemaligen Staatlichen Umweltamt Krefeld abgestimmt.<br />
Dies gelte auch für eine Abstimmung der einzelnen Arbeitsschritte entsprechend den<br />
Verfahren Abgrabung und Deichsanierung. Sollten hier Zwischenzustände entstehen,<br />
die eine Regelung über die in den Verfahren beantragte Vorgehensweise hinaus<br />
erforderlich machten, müssten diese - wiederum dem Vorschlag des ehemaligen<br />
Deichverbandes Rees-Löwenberg folgend - mit diesem und dem ehemaligen Staatlichen<br />
Umweltamt Krefeld abgestimmt werden.