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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 46<br />

bungen in der Trasse sein, welche wiederum eine Anpassung der Abstände zu den<br />

Abbauphasen bedingten.<br />

Ferner weist der ehemalige DV darauf hin, dass, wenn mit dem Beginn des Abgrabungsvorhabens<br />

u.a. der Banndeich noch nicht saniert sein sollte, durch die Antragssteller<br />

alle Maßnahmen zu treffen seien, um die erforderliche Sicherheit gegen<br />

hydraulischen Grundbruch sicherzustellen. Der Verlauf der K18 sei ferner auf der<br />

voraussichtlichen Trasse in Dammlage herzustellen, so dass für den ehemaligen DV<br />

bei späterer Realisierung der Banndeichsanierung dadurch keine Mehrkosten entstünden.<br />

Der ehemalige DV erhebt gegen den Bau der K 18 nachfolgende Bedenken:<br />

Da mit der K18 eine öffentliche Straße auf einer Hochwasserschutzanlage geplant<br />

werde und diese wegen ihrer Bauart extremen Schwankungen unterliege, könnten<br />

wegen des nicht beeinflussbaren Setzungsverhaltens Schäden am Straßenbauwerk<br />

entstehen. Die Bedenken könnten ausgeräumt werden, wenn keine Schadensersatzansprüche<br />

an den ehemaligen DV geltend gemacht werden könnten.<br />

Auch gegen den erhöhten abzuführenden Wasseranfall erhebt der ehemalige DV<br />

Bedenken, welche gemildert werden könnten, wenn im Zuge der Abgrabung die<br />

qualmwasserabführenden Gräben gemeinsam mit dem ehemaligen DV geschaut und<br />

ggf. Optimierungsarbeiten durch den Abgrabungsbetreiber veranlasst würden.<br />

Die Antragsteller erklären hierzu, dass die Belange des ehemaligen DV Rees-<br />

Löwenberg im Hinblick auf das von ihm eingereichte Verfahren zur Banndeichsanierung<br />

in den Antragsunterlagen entsprechend berücksichtigt worden seien. Sollten<br />

sich im Laufe der Verfahren weitere Anpassungsnotwendigkeiten ergeben, würden<br />

diese entsprechend dem Vorschlag des ehemaligen DV Rees-Löwenberg mit ihm<br />

und dem ehemaligen Staatlichen Umweltamt Krefeld abgestimmt.<br />

Dies gelte auch für eine Abstimmung der einzelnen Arbeitsschritte entsprechend den<br />

Verfahren Abgrabung und Deichsanierung. Sollten hier Zwischenzustände entstehen,<br />

die eine Regelung über die in den Verfahren beantragte Vorgehensweise hinaus<br />

erforderlich machten, müssten diese - wiederum dem Vorschlag des ehemaligen<br />

Deichverbandes Rees-Löwenberg folgend - mit diesem und dem ehemaligen Staatlichen<br />

Umweltamt Krefeld abgestimmt werden.

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