PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 73<br />
4.1.7 Die Niederschlagsentwässerung für die neutrassierte K 18 in den Bereichen bei<br />
km 0+496,538 und km 1+326,474 ist durch den Einbau einer Schrägverwindung sicherzustellen<br />
(Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Linienführung, RAS-L,<br />
1995). Die vorgenannte Maßnahme ist im Rahmen der Ausführungsplanung umzusetzen<br />
und mit dem Träger der Straßenbaulast und der Deichüberwachungsbehörde<br />
abzustimmen.<br />
4.2 Prüfung / Überwachung<br />
4.2.1 Die Genehmigungsinhaber haben vor Baubeginn den Überwachungsbehörden<br />
mitzuteilen:<br />
a) Name des verantwortlichen Bauleiters<br />
b) Name des ökologischen Koordinators<br />
c) Name des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators<br />
d) Bauzeitenplan Sommerdeich<br />
4.2.2 Die Genehmigungsinhaber haben zum 01.04 eines jeden Jahres nachfolgende<br />
Unterlagen der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat 54, und dem Landrat des<br />
Kreises Kleve vorzulegen:<br />
a) Abbauplan für die Zeit vom 01.04. bis 31.03 des Folgejahres<br />
b) Abbauplan für die nächsten 3 Jahre (Vorausschau)<br />
c) Zeitplan zur Herstellung der Dichtschürze<br />
4.2.3 Die Ausführungsplanung (bautechnische Einzelheiten, Sicherungsmaßnahmen<br />
bei Hochwasser usw.) ist vor der Durchführung wie folgt bei den genannten Behörden<br />
zur Zustimmung vorzulegen:<br />
a) Sommerdeichanlagen – <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat 54<br />
b) Dichtschürze – <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat 54<br />
c) Neubau Kreisstraße K18 – Kreis Kleve<br />
d) Grundwassermessstellen – <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat 54 und<br />
Kreis Kleve<br />
e) Herstellung Wirtschafts- und Radweg (parallel der B67) – Stadt Rees