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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 38<br />

schutz- und FFH-Gebiet „Alter Rhein bei Bienen-Praest, Millinger und<br />

Hurler Meer“ erbrächten, sich die UVS weitgehend einer nachvollziehbaren<br />

Beurteilung dieser Auswirkungen enthalte und auch die FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung diesbezüglich zu kurz greife,<br />

c. da die künftige Entwicklung des Gebietes hinsichtlich seiner Auswirkungen<br />

auf Natur und Landschaft bzw. Erhaltungsziele und prioritäre<br />

Arten nicht hinreichend klar beschrieben werden könne, weil die Nachfolgenutzungen,<br />

die von der Stadt Rees aus wirtschaftlichen Interessen<br />

gewünscht werden, nicht konkret genug benannt werden könnten oder<br />

als noch nicht feststehend nicht gebührend Berücksichtigung gefunden<br />

hätten.<br />

Ferner greife die FFH-Verträglichkeitsprüfung für eine abschließende Beurteilung in<br />

relevanten Aspekten zu kurz, so dass sie letztlich als unzureichend bezeichnet werden<br />

müsse. So seien die konkreten Schutz- bzw. Erhaltungsziele für das EU-<br />

Vogelschutzgebiet insoweit unzureichend, als mögliche Summationseffekte für das<br />

gesamte Schutzgebiet ebenso wenig betrachtet worden seien wie die konkreten<br />

Auswirkungen bzw. deren Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen, z.B. in Bezug auf<br />

die Umwandlung von terrestrischen Flächen in der Nähe von Wasserflächen in aquatische<br />

Flächen, deren Eignung – z.B. als Schlafgewässer – wesentlich von Art und<br />

Umfang der Folgenutzung abhängen, die jedoch unzureichend geklärt seien, womit<br />

folglich auch die Prüfung nicht umfänglich durchgeführt werden könne. Die naturschutzfachliche<br />

Bedeutung dieses Rekultivierungsziels relativiere sich jedoch, da die<br />

bestehenden Abgrabungsgewässer lediglich eine mäßige Bedeutung für Gastvögel<br />

hätten, während die Bedeutung zweier großer Teilflächen im geplanten Abgrabungsbereich<br />

immerhin eine große Bedeutung aufwiesen.<br />

Das Erhaltungsziel, einen kleinräumigen Wechsel aus Wiesen, Weide- und Mähweidenutzung,<br />

Hochstaudenfluren und Brachen zu fördern, stehe dem Vorhaben entgegen,<br />

weil es insoweit zu einer großflächigen Vernichtung der terrestrischen Lebensräume<br />

komme, die es eigentlich zu entwickeln gelte. Diesem Aspekt werde im Rahmen<br />

der FFH-Verträglichkeitsprüfung unzureichend Rechung getragen.<br />

Desweiteren sei die FFH-Verträglichkeitsprüfung insoweit unzureichend, als die<br />

Nachfolgenutzungen als Folgewirkung des Vorhabens nicht konkret untersucht worden<br />

seien. Obwohl die Prüfung die naturverträgliche Lenkung der Freizeitnutzung als

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