PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 34<br />
Planänderungen und verwendete Materialien bedürften der Zustimmung des Kreises<br />
als Straßenbaulastträger.<br />
Die Antragsteller tragen die Kosten für Vermessung, Umschreibung und Stationierung<br />
der Straße.<br />
Das Eigentum des Kreises an der neuen Straße solle sich auf den Deich nach<br />
§ 2 Abs.3 StrWG NW richten. Hiernach gehöre zur Straße auf Deichen lediglich der<br />
Straßenoberbau, die Fahrbahn, die Trennstreifen sowie die unselbständigen Geh-<br />
und Radwege.<br />
Im Bereich außerhalb des Deiches solle der neue Teil der Straße kostenfrei dem<br />
Kreis übertragen werden, schon bestehende Verkehrsflächen sollten im Zuge der<br />
Umstufung außerhalb des Verfahrens übertragen werden.<br />
Die Antragsteller folgen diesen Anregungen. Die Forderungen werden planfestgestellt.<br />
2.3.2.27 Stadt Rees<br />
Die Stadt Rees erläutert die Erforderlichkeit, den in den Rekultivierungsplänen dargestellten<br />
Rad- und Fußweg entlang des neuen Gewässers auch für die Landwirtschaft<br />
des betroffenen Raumes als Wirtschaftsweg nutzen zu können. Dementsprechend<br />
sei sicherzustellen, dass ein Wirtschaftsweg von der alten K 18 zur neuen<br />
K 18 hergestellt werde, damit die landwirtschaftlichen Transporte nicht über die<br />
Wardstraße, den Westring - mit dem vorhandenen Schulzentrum – und den Grüttweg<br />
durch komplett bebaute Gebiete fahren müssten.<br />
Im Ergebnis des Erörterungstermins haben sich die Antragssteller bereiterklärt, einen<br />
Wirtschaftsweg anzulegen. Dieser wird mit einer wassergebundenen Decke versehen.<br />
Parallel hierzu wird ein getrennt verlaufender asphaltierter Radweg angelegt.<br />
Die Anbindung des Wirtschaftsweges sowie des Radweges an die K 18 ist verkehrssicher<br />
herzustellen.