PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 66<br />
daher davon auszugehen, dass die Schaffung eines Gewässers langfristig zu einer<br />
Aufwertung des siedlungsnahen Freiraumes von Rees als Bereich für die Feierabend-<br />
und Wochenenderholung führen wird.<br />
2.4.4 Bewertung und Abwägung der Umweltauswirkungen<br />
Durch die Maßnahmen werden Auswirkungen für die Schutzgüter Wasser und Luft,<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter erwartet.<br />
Für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume sind erhebliche Auswirkungen<br />
zwar zu erwarten, jedoch beschränken sich diese vorläufig auf die Inanspruchnahme<br />
von Vegetationsbeständen. Nicht gänzlich auszuschließen sind erhebliche<br />
Auswirkungen auf die Vogelwelt, wenn Bauzeiten außerhalb der Brut- und Rastzeit<br />
nicht eingehalten.<br />
Für das Schutzgut Mensch werden keine erheblichen Auswirkungen erwartet.<br />
Für das Schutzgut Boden und Landschaft ergeben sich Auswirkungen aus den anlagebedingten<br />
Wirkungen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Flächeninanspruchnahmen.<br />
Diese können allerdings im Verhältnis zum Umfang der gesamten<br />
Baumaßnahme als relativ gering eingestuft werden.<br />
Die erheblichen Auswirkungen können durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />
kompensiert werden.<br />
Darüber hinaus werden die Antragsteller Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung<br />
und Schutz ergreifen. Die verbleibenden Eingriffe werden nach den Festlegungen<br />
des Landschaftspflegerischen Begleitplanes und dieses Beschlusses kompensiert.