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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 65<br />

Stör- / Schadensfälle<br />

Störfallbedingte Beeinträchtigungen können durch Verlust wasser- und bodengefährdender<br />

Stoffe bei Unfällen oder durch nicht ordnungsgemäßen Betrieb von Anlagen<br />

und Maschinen auftreten. So können z.B. Verluste von Öl- oder Treibstoffen unter<br />

Umständen erhebliche Umweltschäden zur Folge haben, bestehend in:<br />

- einer Kontaminierung des Bodens<br />

- einer Verschmutzung des Seewassers<br />

- einer Verschmutzung des an den See anschließenden Grundwassers<br />

- einer Schädigung der Tier- und Pflanzenwelt.<br />

Ein Risiko durch Unfälle kann bei keiner Bautätigkeit völlig ausgeschlossen werden.<br />

Jedoch stellen Störfälle im Allgemeinen Ausnahmesituationen dar, die sich durch<br />

ordnungsgemäßen Betrieb, Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, regelmäßige<br />

Wartung von Maschinen, Anlagen usw. auf ein vernachlässigbares Restrisiko reduzieren<br />

lassen, zumal heute ausschließlich biologisch abbaubare Fett und Öle eingesetzt<br />

werden. Wasserschutzgebiete werden nicht berührt, so dass eine Beeinträchtigung<br />

der Trinkwassergewinnung ausgeschlossen werden kann.<br />

Positive Folgeeffekte<br />

Durch Auskiesung entstandene Seen unterscheiden sich grundsätzlich von natürlichen<br />

Gewässern wie z.B. Altarmen. Das Ergebnis auch einer naturnahen Rekultivierung<br />

ist immer ein neuer, nicht den natürlichen Landschaftselementen entsprechender<br />

Standort und damit ein neuer Lebensraum (Natur aus zweiter Hand).<br />

Jedoch können Abgrabungen auch zu einer Verbesserung der Biotopqualität führen.<br />

Selbst ohne gestalterisches Zutun des Menschen entwickeln sich ehemalige Abbauflächen<br />

aufgrund besonderer Standortfaktoren (Nährstoffarmut, Trocken- / Feuchtareale<br />

usw.) oft zu für den Naturschutz wertvollen Lebensräumen. Für zurückgedrängte,<br />

heute zum Teil seltene und gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften<br />

können sie Rückzugsraum bieten, vorausgesetzt, sie sind in geeigneter Weise angelegt<br />

und bleiben zumindest in Teilbereichen vor Störungen durch konkurrierende<br />

Nutzungen bewahrt.<br />

Darüber hinaus werden Abgrabungsseen, auch wenn es sich um landschaftsuntypische<br />

Fremdformen handelt, oft als landschaftliche Bereicherung empfunden. Es ist

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