PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 65<br />
Stör- / Schadensfälle<br />
Störfallbedingte Beeinträchtigungen können durch Verlust wasser- und bodengefährdender<br />
Stoffe bei Unfällen oder durch nicht ordnungsgemäßen Betrieb von Anlagen<br />
und Maschinen auftreten. So können z.B. Verluste von Öl- oder Treibstoffen unter<br />
Umständen erhebliche Umweltschäden zur Folge haben, bestehend in:<br />
- einer Kontaminierung des Bodens<br />
- einer Verschmutzung des Seewassers<br />
- einer Verschmutzung des an den See anschließenden Grundwassers<br />
- einer Schädigung der Tier- und Pflanzenwelt.<br />
Ein Risiko durch Unfälle kann bei keiner Bautätigkeit völlig ausgeschlossen werden.<br />
Jedoch stellen Störfälle im Allgemeinen Ausnahmesituationen dar, die sich durch<br />
ordnungsgemäßen Betrieb, Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, regelmäßige<br />
Wartung von Maschinen, Anlagen usw. auf ein vernachlässigbares Restrisiko reduzieren<br />
lassen, zumal heute ausschließlich biologisch abbaubare Fett und Öle eingesetzt<br />
werden. Wasserschutzgebiete werden nicht berührt, so dass eine Beeinträchtigung<br />
der Trinkwassergewinnung ausgeschlossen werden kann.<br />
Positive Folgeeffekte<br />
Durch Auskiesung entstandene Seen unterscheiden sich grundsätzlich von natürlichen<br />
Gewässern wie z.B. Altarmen. Das Ergebnis auch einer naturnahen Rekultivierung<br />
ist immer ein neuer, nicht den natürlichen Landschaftselementen entsprechender<br />
Standort und damit ein neuer Lebensraum (Natur aus zweiter Hand).<br />
Jedoch können Abgrabungen auch zu einer Verbesserung der Biotopqualität führen.<br />
Selbst ohne gestalterisches Zutun des Menschen entwickeln sich ehemalige Abbauflächen<br />
aufgrund besonderer Standortfaktoren (Nährstoffarmut, Trocken- / Feuchtareale<br />
usw.) oft zu für den Naturschutz wertvollen Lebensräumen. Für zurückgedrängte,<br />
heute zum Teil seltene und gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften<br />
können sie Rückzugsraum bieten, vorausgesetzt, sie sind in geeigneter Weise angelegt<br />
und bleiben zumindest in Teilbereichen vor Störungen durch konkurrierende<br />
Nutzungen bewahrt.<br />
Darüber hinaus werden Abgrabungsseen, auch wenn es sich um landschaftsuntypische<br />
Fremdformen handelt, oft als landschaftliche Bereicherung empfunden. Es ist