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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 26<br />

Die Geräuschemissionen sind in der VV-BauLärmG und TA Lärm geregelt. Die dort<br />

vorgeschriebenen Werte dürfen nicht überschritten werden.<br />

Zur Frage der hydrologischen Auswirkungen der Abgrabung wird auf die Feststellungen<br />

im hydrogeologischen Gutachten verwiesen.<br />

Die befürchteten Auswirkungen sind daher nicht zu besorgen.<br />

Der Hochwasserschutz für den Polder Bislich-Landesgrenze wird durch die beantragte<br />

Maßnahme nicht verändert. In den geotechnischen Untersuchungen ist nachgewiesen,<br />

dass durch die herzustellende Dichtschürze die heutige Sicherheit nicht verändert<br />

wird.<br />

Zur Problematik der Straßenbaumaßnahmen ist hier vom Einwender nichts weiter<br />

ausgeführt und ist für den Standort des Einwenders auch nicht offensichtlich, da er<br />

landseits des Banndeiches wohnt.<br />

2.3.2.22 Einwender 22<br />

Der Einwender sieht Probleme in einer Wertminderung seines Objektes, einer<br />

Grundwasserabsenkung sowie für den Hochwasserschutz.<br />

Bezüglich der vorgetragenen Einwendungen verweise ich auf Punkt 2.3.2.21.<br />

2.3.2.23 Einwender 23<br />

Der Einwender befürchtet Grundwasserabsenkungen, die seinen landwirtschaftlichen<br />

Betrieb beeinflussen könnten.<br />

Desweiteren werden Risse an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie den Güllelagerräumen<br />

angenommen.<br />

Auch die Neutrassierung der K 18 würde zu unzumutbaren Umwegen führen, um zu<br />

den zu bewirtschaftenden landwirtschaftlichen Flächen zu gelangen.

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