PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 26<br />
Die Geräuschemissionen sind in der VV-BauLärmG und TA Lärm geregelt. Die dort<br />
vorgeschriebenen Werte dürfen nicht überschritten werden.<br />
Zur Frage der hydrologischen Auswirkungen der Abgrabung wird auf die Feststellungen<br />
im hydrogeologischen Gutachten verwiesen.<br />
Die befürchteten Auswirkungen sind daher nicht zu besorgen.<br />
Der Hochwasserschutz für den Polder Bislich-Landesgrenze wird durch die beantragte<br />
Maßnahme nicht verändert. In den geotechnischen Untersuchungen ist nachgewiesen,<br />
dass durch die herzustellende Dichtschürze die heutige Sicherheit nicht verändert<br />
wird.<br />
Zur Problematik der Straßenbaumaßnahmen ist hier vom Einwender nichts weiter<br />
ausgeführt und ist für den Standort des Einwenders auch nicht offensichtlich, da er<br />
landseits des Banndeiches wohnt.<br />
2.3.2.22 Einwender 22<br />
Der Einwender sieht Probleme in einer Wertminderung seines Objektes, einer<br />
Grundwasserabsenkung sowie für den Hochwasserschutz.<br />
Bezüglich der vorgetragenen Einwendungen verweise ich auf Punkt 2.3.2.21.<br />
2.3.2.23 Einwender 23<br />
Der Einwender befürchtet Grundwasserabsenkungen, die seinen landwirtschaftlichen<br />
Betrieb beeinflussen könnten.<br />
Desweiteren werden Risse an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie den Güllelagerräumen<br />
angenommen.<br />
Auch die Neutrassierung der K 18 würde zu unzumutbaren Umwegen führen, um zu<br />
den zu bewirtschaftenden landwirtschaftlichen Flächen zu gelangen.