PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 70<br />
3.6 Für die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung ist die <strong>Bezirksregierung</strong><br />
<strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat 54 zuständig, die als aufsichtsführende und fachtechnische<br />
Dienststelle nachstehende Nebenbestimmungen der Deichbaumaßnahme und der<br />
Dichtschürze betreffend gilt.<br />
3.7 Zuständige Überwachungsbehörde für das Abgrabungsvorhaben ist der Landrat<br />
des Kreises Kleve.<br />
3.8 Für die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung der K 18 ist der Kreis<br />
Kleve die zuständige Behörde. Planänderungen und verwendete Materialien bedürfen<br />
der Zustimmung des Kreises Kleve als Straßenbaulastträger.<br />
3.9 Die Antragssteller tragen die Kosten für Vermessung, Umschreibung und Stationierung<br />
der Straße.<br />
3.10 Im Bereich außerhalb des Sommerdeiches ist der neue Teil der Straße kostenfrei<br />
dem Kreis Kleve zu übertragen.<br />
3.11 Die Arbeiten in den Deichschutzzonen gemäß Ordnungsbehördlicher Verordnung<br />
zum Schutze der Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen an den<br />
Gewässern erster Ordnung im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> - Deichschutzverordnung<br />
- dürfen nur in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. durchgeführt werden. Ausnahmen<br />
hiervon bedürfen der Zustimmung der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat 54.<br />
3.12 Die Geräuschemissionen durch den Betrieb der Abgrabung dürfen folgende<br />
Werte nicht überschreiten:<br />
tagsüber: 60 dB (A)<br />
nachts:<br />
45 dB (A)<br />
gemessen von den nächst liegenden bewohnten Gebäuden und bewertet nach der<br />
technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Als Nachtzeit gilt die Zeit<br />
von 22 Uhr bis 6 Uhr.