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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 70<br />

3.6 Für die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung ist die <strong>Bezirksregierung</strong><br />

<strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat 54 zuständig, die als aufsichtsführende und fachtechnische<br />

Dienststelle nachstehende Nebenbestimmungen der Deichbaumaßnahme und der<br />

Dichtschürze betreffend gilt.<br />

3.7 Zuständige Überwachungsbehörde für das Abgrabungsvorhaben ist der Landrat<br />

des Kreises Kleve.<br />

3.8 Für die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigung der K 18 ist der Kreis<br />

Kleve die zuständige Behörde. Planänderungen und verwendete Materialien bedürfen<br />

der Zustimmung des Kreises Kleve als Straßenbaulastträger.<br />

3.9 Die Antragssteller tragen die Kosten für Vermessung, Umschreibung und Stationierung<br />

der Straße.<br />

3.10 Im Bereich außerhalb des Sommerdeiches ist der neue Teil der Straße kostenfrei<br />

dem Kreis Kleve zu übertragen.<br />

3.11 Die Arbeiten in den Deichschutzzonen gemäß Ordnungsbehördlicher Verordnung<br />

zum Schutze der Deiche und sonstigen Hochwasserschutzanlagen an den<br />

Gewässern erster Ordnung im Regierungsbezirk <strong>Düsseldorf</strong> - Deichschutzverordnung<br />

- dürfen nur in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. durchgeführt werden. Ausnahmen<br />

hiervon bedürfen der Zustimmung der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat 54.<br />

3.12 Die Geräuschemissionen durch den Betrieb der Abgrabung dürfen folgende<br />

Werte nicht überschreiten:<br />

tagsüber: 60 dB (A)<br />

nachts:<br />

45 dB (A)<br />

gemessen von den nächst liegenden bewohnten Gebäuden und bewertet nach der<br />

technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Als Nachtzeit gilt die Zeit<br />

von 22 Uhr bis 6 Uhr.

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