PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 50<br />
Diese Feststellungen ergäben sich auch aus den gutachterlichen Feststellungen des<br />
Ingenieurbüros Roskamp vom März 1998 im Auftrage des ehemaligen Staatlichen<br />
Umweltamtes Krefeld.<br />
Eine spätere Errichtung des gesteuerten Sommerpolders Grietherbusch wird durch<br />
das Vorhaben nicht verhindert.<br />
Den Anregungen wird entsprochen.<br />
2.3.2.45 Bergamt Moers<br />
Das Bergamt Moers trägt keine Bedenken gegen die Planung vor.<br />
2.3.2.46 <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong> – Dezernat 51<br />
Die Beurteilung der Verträglichkeit des Vorhabens <strong>Reeser</strong> <strong>Welle</strong> für die betroffenen<br />
Natura-2000-Gebiete erfolgt anhand der FFH-Studie Stand 21. Dezember 2005. Die<br />
darin vom Gutachter getroffenen Aussagen und Bewertungen wurden vom Dezernat<br />
51 hinsichtlich Schlüssigkeit und Plausibilität überprüft. Soweit eigene Erkenntnisse<br />
vorlagen, wurden diese mit hinzugezogen. Im Ergebnis ist Folgendes festzuhalten:<br />
Vom Vorhaben berührte bzw. betroffene Natura-2000-Gebiete<br />
Einzelheiten zu den jeweiligen Gebieten (Schutzziele, Lebensraumtypen, Arten nach<br />
Anhang II und IV FFH-RL, Vogelarten nach Anhang I und Artikel 4(2)VS-RL) sind der<br />
FFH-Studie zu entnehmen.<br />
FFH-Gebiet „NSG Bienener Altrhein, Millinger und Hurler Meer und NSG Empeler<br />
Meer“ (DE 4104-302)<br />
Das Gebiet ist flächenmäßig nicht direkt betroffen. Das Südende einer Altstromrinne<br />
reicht bis etwa 400m an das Vorhaben <strong>Reeser</strong> <strong>Welle</strong> heran. Beeinträchtigungen sind<br />
lediglich indirekt denkbar (Störung, Veränderung des Grundwasserstandes). Der Ein-