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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 78<br />

4.4.6 Überprüfung schwimmender Geräte<br />

Schwimmende Geräte sind entsprechend den Vorschriften der Schiffsuntersuchungskommission<br />

(SUK) regelmäßig zu untersuchen. Die Nachweise zur Untersuchung<br />

sind auf Anforderung vorzulegen.<br />

4.4.7 Absteckplan<br />

Vor Beginn der Abgrabung im Erweiterungsbereich ist der Überwachungsbehörde ein<br />

Absteckplan auf der Grundlage des Abbau- bzw. Rekultivierungsplanes vorzulegen,<br />

dem die wesentlichen Längen- und Breitenangaben in Ziffern zu entnehmen sind.<br />

Dieser Plan ist auch im Bürogebäude auf dem Betriebsgelände vorzuhalten.<br />

4.4.8 Vermessung vor Beginn der Abgrabung<br />

4.4.8.1 Vor Beginn der Abgrabung im Erweiterungsbereich und der Einzäunung der<br />

Abgrabungsfläche sind durch einen öffentlich-bestellten und vereidigten Vermessungsingenieur<br />

oder einer nach der MarkscheiderVO anerkannten Person folgende<br />

vermessungstechnischen Voraussetzungen zu schaffen:<br />

4.4.8.2 Die Außengrenzen der Abbauabschnitte sind katastermäßig durch eine<br />

Grenzanzeige (Bereichsanzeige) in die Örtlichkeit zu übertragen. Diese Grenzanzeige<br />

ist als Vermessungsplan im Maßstab 1 : 1.000 mit den Grenzpunktsignaturen darzustellen<br />

und meiner Überwachungsbehörde in einfacher Ausfertigung vorzulegen.<br />

4.4.8.3 Die Grenzanzeige muss den Verlauf der Bereichsaußengrenzen klar erkennen<br />

lassen. Hierzu sind gut sichtbare Markierungspflöcke zu setzen.

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