PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 78<br />
4.4.6 Überprüfung schwimmender Geräte<br />
Schwimmende Geräte sind entsprechend den Vorschriften der Schiffsuntersuchungskommission<br />
(SUK) regelmäßig zu untersuchen. Die Nachweise zur Untersuchung<br />
sind auf Anforderung vorzulegen.<br />
4.4.7 Absteckplan<br />
Vor Beginn der Abgrabung im Erweiterungsbereich ist der Überwachungsbehörde ein<br />
Absteckplan auf der Grundlage des Abbau- bzw. Rekultivierungsplanes vorzulegen,<br />
dem die wesentlichen Längen- und Breitenangaben in Ziffern zu entnehmen sind.<br />
Dieser Plan ist auch im Bürogebäude auf dem Betriebsgelände vorzuhalten.<br />
4.4.8 Vermessung vor Beginn der Abgrabung<br />
4.4.8.1 Vor Beginn der Abgrabung im Erweiterungsbereich und der Einzäunung der<br />
Abgrabungsfläche sind durch einen öffentlich-bestellten und vereidigten Vermessungsingenieur<br />
oder einer nach der MarkscheiderVO anerkannten Person folgende<br />
vermessungstechnischen Voraussetzungen zu schaffen:<br />
4.4.8.2 Die Außengrenzen der Abbauabschnitte sind katastermäßig durch eine<br />
Grenzanzeige (Bereichsanzeige) in die Örtlichkeit zu übertragen. Diese Grenzanzeige<br />
ist als Vermessungsplan im Maßstab 1 : 1.000 mit den Grenzpunktsignaturen darzustellen<br />
und meiner Überwachungsbehörde in einfacher Ausfertigung vorzulegen.<br />
4.4.8.3 Die Grenzanzeige muss den Verlauf der Bereichsaußengrenzen klar erkennen<br />
lassen. Hierzu sind gut sichtbare Markierungspflöcke zu setzen.