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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 58<br />

2.4.1 Anlass und Beschreibung des geplanten Vorhaben<br />

Die Firmen Hülskens GmbH & Co. KG, Wesel, und Niederrheinische Kies- und Sandbaggerei<br />

GmbH, Rees, beabsichtigen auf den im Abgrabungsantrag aufgeführten<br />

Flurstücken die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen durch den Abbau von<br />

Sand und Kies. Es handelt sich um eine ca. 108 ha große Abgrabung im Gebiet<br />

„<strong>Reeser</strong> <strong>Welle</strong>“ westlich der Stadt Rees.<br />

Nach § 4 Abs. 2 Landschaftsgesetz (LG) gilt die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen<br />

als Eingriff in Natur und Landschaft, der die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

und das Landschaftsbild erheblich und nachhaltig beeinträchtigt und der<br />

nach § 4 Abs. 4 LG durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

auszugleichen ist.<br />

Das Abgrabungsgelände liegt etwa 400m nördlich des Rheins im Westen der Stadt<br />

Rees. Es befindet sich innerhalb der Gemarkungen Rees, Flur 6 und 7, und Esserden,<br />

Flur 3.<br />

Im Süden begrenzt der bestehende Sommerdeich die Abgrabung, die nördliche Begrenzung<br />

bildet die geplante neue Trasse der K 18. Etwa 130 m östlich verläuft die<br />

B 67.<br />

Naturräumlich ist der Planungsraum der „<strong>Reeser</strong> Rheinniederung“ zuzuordnen, die<br />

vom Rhein während der Nacheiszeit angelegt wurde.<br />

Der Abgrabungsstandort liegt im Überflutungsbereich des Rheins, der durch die Anlegung<br />

eines Sommerdeiches gegen Sommerhochwasserereignisse geschützt ist.<br />

Wegen der Lage des Gewinnungsbetriebes am Rheinstrom und die damit verbundene<br />

Möglichkeit des Verzichts auf umweltrelevante Lkw-Transporte sollen die Sande<br />

und Kiese per Schiff abtransportiert werden. Als Rheinanbindung ist die Herstellung<br />

einer Fahrrinne durch das Vorland des Sommerdeiches vorgesehen.<br />

Mitten durch den geplanten Abgrabungsbereich verläuft die Kreisstraße K 18. Diese<br />

soll an den Nordrand der Abgrabung verlegt werden mit Anschluss über den Grüttweg<br />

direkt an die B 67.<br />

Ebenfalls am Nordrand der geplanten Abgrabung wird die Errichtung eines neuen<br />

Sommerdeiches erforderlich. Die neue Trasse der K 18 soll über eine weite Strecke<br />

auf dessen Deichkrone verlaufen.

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