PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 58<br />
2.4.1 Anlass und Beschreibung des geplanten Vorhaben<br />
Die Firmen Hülskens GmbH & Co. KG, Wesel, und Niederrheinische Kies- und Sandbaggerei<br />
GmbH, Rees, beabsichtigen auf den im Abgrabungsantrag aufgeführten<br />
Flurstücken die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen durch den Abbau von<br />
Sand und Kies. Es handelt sich um eine ca. 108 ha große Abgrabung im Gebiet<br />
„<strong>Reeser</strong> <strong>Welle</strong>“ westlich der Stadt Rees.<br />
Nach § 4 Abs. 2 Landschaftsgesetz (LG) gilt die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen<br />
als Eingriff in Natur und Landschaft, der die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
und das Landschaftsbild erheblich und nachhaltig beeinträchtigt und der<br />
nach § 4 Abs. 4 LG durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
auszugleichen ist.<br />
Das Abgrabungsgelände liegt etwa 400m nördlich des Rheins im Westen der Stadt<br />
Rees. Es befindet sich innerhalb der Gemarkungen Rees, Flur 6 und 7, und Esserden,<br />
Flur 3.<br />
Im Süden begrenzt der bestehende Sommerdeich die Abgrabung, die nördliche Begrenzung<br />
bildet die geplante neue Trasse der K 18. Etwa 130 m östlich verläuft die<br />
B 67.<br />
Naturräumlich ist der Planungsraum der „<strong>Reeser</strong> Rheinniederung“ zuzuordnen, die<br />
vom Rhein während der Nacheiszeit angelegt wurde.<br />
Der Abgrabungsstandort liegt im Überflutungsbereich des Rheins, der durch die Anlegung<br />
eines Sommerdeiches gegen Sommerhochwasserereignisse geschützt ist.<br />
Wegen der Lage des Gewinnungsbetriebes am Rheinstrom und die damit verbundene<br />
Möglichkeit des Verzichts auf umweltrelevante Lkw-Transporte sollen die Sande<br />
und Kiese per Schiff abtransportiert werden. Als Rheinanbindung ist die Herstellung<br />
einer Fahrrinne durch das Vorland des Sommerdeiches vorgesehen.<br />
Mitten durch den geplanten Abgrabungsbereich verläuft die Kreisstraße K 18. Diese<br />
soll an den Nordrand der Abgrabung verlegt werden mit Anschluss über den Grüttweg<br />
direkt an die B 67.<br />
Ebenfalls am Nordrand der geplanten Abgrabung wird die Errichtung eines neuen<br />
Sommerdeiches erforderlich. Die neue Trasse der K 18 soll über eine weite Strecke<br />
auf dessen Deichkrone verlaufen.