29.12.2013 Aufrufe

PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 67<br />

2.4.5 Berücksichtigung der Richtlinie Flora, Fauna, Habitate (FFH)<br />

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften verabschiedete mit Datum vom<br />

21.05.1992 die Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und am 02.04.1979 die Richtlinie<br />

79/409EWG über die Erhaltung wildlebenden Vogelarten. Diese Richtlinien sind mit<br />

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 30.04.1998 in nationales Recht umgesetzt<br />

worden.<br />

Gemäß § 19 c in Verbindung mit 19 d Bundesnaturschutzgesetz sind alle Pläne vor<br />

ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von<br />

gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines europäischen Vogelschutzgebietes zu ü-<br />

berprüfen.<br />

Gemäß § 48 d Landschaftsgesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

21.07.2000 (GV. NRW. S. 568 / SGV. NRW. 791), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 25.09.2001 (EuroAnpG NRW) (GV. NRW. S. 708) sind Projekte vor Ihrer Zulassung<br />

auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen.<br />

Grundsätzlich ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) immer dann schon<br />

durchzuführen, wenn nur die Möglichkeit besteht, dass ein Projekt einzeln oder im<br />

Zusammenwirken mit anderen Projekten und Plänen (Summationswirkung) ein FFHoder<br />

Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnte.<br />

Dieser sich aus dem Verschlechterungsverbot ergebende Umstand führt dazu, dass<br />

die FFH-VP bei allen Projekten und Plänen durchgeführt werden muss, bei denen<br />

sich nicht schon von vornherein ausschließen lässt, dass durch diese ein oder mehrere<br />

FFH- oder Vogelschutzgebiete beeinträchtigt werden können.<br />

Ob tatsächlich eine erhebliche Beeinträchtigung eines Gebietes durch ein Projekt<br />

vorliegt, ist erst im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung selbst zu beantworten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!