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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 59<br />

2.4.2 Beschreibung des jetzigen Zustandes<br />

Nach dem Landesentwicklungsplan liegt die geplante Abgrabung innerhalb des nach<br />

RAMSAR-Konvention anerkannten Feuchtgebietes internationaler Bedeutung „Unterer<br />

Niederrhein“. Das Gebiet stellt einen international bedeutsamen Rast- und Überwinterungsplatz<br />

für zahlreiche Wat- und Wasservögel sowie insbesondere für arktische<br />

Wildgänse dar und ist als Brutgebiet zahlreicher, in ihrem Bestand gefährdeter<br />

Vogelarten von nationaler Bedeutung. Darüber hinaus wird das Vorland des Sommerdeiches<br />

als „Gebiet für den Schutz der Natur“ dargestellt.<br />

Nach dem Gebietsentwicklungsplan (GEP, Stand Dezember 1999) soll die Rheinaue<br />

bis zum Banndeich vorrangig der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte<br />

Erholung“ vorbehalten bleiben. Die gesamte aktive Aue im Vorland<br />

des Sommerdeiches ist als Raum für den „Schutz der Natur“ vorgesehen. Der nächste<br />

Bereich zum Schutz der Gewässer liegt etwa 2 km nördlich des geplanten Abgrabungsstandortes.<br />

Der Standort <strong>Reeser</strong> <strong>Welle</strong> ist im GEP als Bereich für die „Sicherung und den Abbau<br />

oberflächennaher Bodenschätze“ enthalten.<br />

Im Vorentwurf zum Landschaftsplan Kreis Kleve Nr. 3 Bylerward / Hetter (April 1986)<br />

ist für den Planungsraum das Entwicklungsziel 1 – Erhaltung einer mit natürlichen<br />

Landschaftselementen reich und vielfältig ausgestatteten Landschaft – vorgesehen.<br />

Der Flächennutzungsplan der Stadt Rees weist das Vorland des Banndeiches und<br />

damit das gesamte Umfeld der geplanten Abgrabung als Überschwemmungsgebiet<br />

des Rheins aus. Als Straße für den überörtlichen Verkehr gilt die Kreisstraße K 18,<br />

die den geplanten Abgrabungsbereich quert. Die nächsten Flächen für bauliche Nutzungen<br />

(Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Flächen<br />

für den Gemeinbedarf) sind für den Siedlungsbereich von Esserden nördlich des<br />

Banndeiches dargestellt.<br />

Aktuelle Schutzausweisungen weisen dem gesamten Planungsraum den Status eines<br />

Landschaftsschutzgebietes zu.<br />

Als Naturschutzgebiet (NSG) im Umfeld der geplanten Abgrabung sind zum einen<br />

das NSG „Grietherort - <strong>Reeser</strong> Ward - Mahnenburg“ (etwa 500 m nordwestlich) und<br />

zum anderen der südliche Ausläufer des NSG „Alter Rhein bei Bienen-Praest“ am<br />

Rathshof (etwa 150 m nördlich) zu nennen.

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