PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf
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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />
Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />
54.04.20.14-002/03 Seite 74<br />
4.2.4 Die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong> ist berechtigt, Dritte mit der Prüfung der Ausführungsplanung,<br />
Nachweise usw. auf Kosten der Antragssteller zu beauftragen sowie<br />
weitere Nachweise zu fordern.<br />
4.2.5 Für die Herstellung der Sommerdeichanlagen ist der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>,<br />
Dezernat 54, vor Baubeginn ein Qualitätssicherungsplan zur Zustimmung vorzulegen.<br />
Der Plan ist gegebenenfalls fortzuschreiben.<br />
4.2.6 Für die Herstellung der Dichtschürze ist der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat<br />
54, vor Herstellung des 1. Abschnittes ein Qualitätssicherungsplan zur Zustimmung<br />
vorzulegen. Der Plan ist gegebenenfalls fortzuschreiben.<br />
4.2.7 Die Überwachungsbehörden prüfen die Ausführungsplanung auf Einhaltung der<br />
baurechtlichen Vorschriften. Sie sind berechtigt, Dritte mit der Prüfung der Ausführungsplanung<br />
auf Kosten der Genehmigungsinhaber zu beauftragen sowie weitere<br />
erforderliche Nachweise zu fordern.<br />
4.2.8 Zur Herstellung der Deichanlagen und der Überlaufstrecke dürfen nur Materialien<br />
verwendet werden, denen die Überwachungsbehörde zugestimmt hat. Während<br />
des Einbaues ist der Nachweis zu führen, dass das tatsächlich gelieferte Material<br />
den Zustimmungsvoraussetzungen entspricht und entsprechend der geprüften<br />
Standsicherheitsberechnung eingebaut wird.<br />
4.2.9 Alle Bauteile, die später verdeckt sind, bedürfen einer vorherigen Bauzustandsbesichtigung.<br />
4.2.10 Vor der abschließenden Bauzustandsbesichtigung der Sommerdeichanlagen<br />
ist eine Schlussvermessung (Grenzherstellung und topographische Vermessung)<br />
durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchführen zu lassen.<br />
4.2.11 Bei der abschließenden Bauzustandsbesichtigung der Sommerdeichanlagen<br />
sind der Überwachungsbehörde nachfolgend genannte Bestandsunterlagen in vierfacher<br />
Ausfertigung vorzulegen:<br />
- Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000