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PFB Reeser Welle - Bezirksregierung Düsseldorf

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<strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong><br />

Planfeststellungsbeschluss vom 30.01.2009<br />

54.04.20.14-002/03 Seite 74<br />

4.2.4 Die <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong> ist berechtigt, Dritte mit der Prüfung der Ausführungsplanung,<br />

Nachweise usw. auf Kosten der Antragssteller zu beauftragen sowie<br />

weitere Nachweise zu fordern.<br />

4.2.5 Für die Herstellung der Sommerdeichanlagen ist der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>,<br />

Dezernat 54, vor Baubeginn ein Qualitätssicherungsplan zur Zustimmung vorzulegen.<br />

Der Plan ist gegebenenfalls fortzuschreiben.<br />

4.2.6 Für die Herstellung der Dichtschürze ist der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Düsseldorf</strong>, Dezernat<br />

54, vor Herstellung des 1. Abschnittes ein Qualitätssicherungsplan zur Zustimmung<br />

vorzulegen. Der Plan ist gegebenenfalls fortzuschreiben.<br />

4.2.7 Die Überwachungsbehörden prüfen die Ausführungsplanung auf Einhaltung der<br />

baurechtlichen Vorschriften. Sie sind berechtigt, Dritte mit der Prüfung der Ausführungsplanung<br />

auf Kosten der Genehmigungsinhaber zu beauftragen sowie weitere<br />

erforderliche Nachweise zu fordern.<br />

4.2.8 Zur Herstellung der Deichanlagen und der Überlaufstrecke dürfen nur Materialien<br />

verwendet werden, denen die Überwachungsbehörde zugestimmt hat. Während<br />

des Einbaues ist der Nachweis zu führen, dass das tatsächlich gelieferte Material<br />

den Zustimmungsvoraussetzungen entspricht und entsprechend der geprüften<br />

Standsicherheitsberechnung eingebaut wird.<br />

4.2.9 Alle Bauteile, die später verdeckt sind, bedürfen einer vorherigen Bauzustandsbesichtigung.<br />

4.2.10 Vor der abschließenden Bauzustandsbesichtigung der Sommerdeichanlagen<br />

ist eine Schlussvermessung (Grenzherstellung und topographische Vermessung)<br />

durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchführen zu lassen.<br />

4.2.11 Bei der abschließenden Bauzustandsbesichtigung der Sommerdeichanlagen<br />

sind der Überwachungsbehörde nachfolgend genannte Bestandsunterlagen in vierfacher<br />

Ausfertigung vorzulegen:<br />

- Übersichtskarte im Maßstab 1:25.000

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