Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
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Arbeitsbedingte psychische Belastungen<br />
Zu den ASchG-Rechtsgr<strong>und</strong>lagen siehe Hinweise für ArbeitgeberInnen. Die Pflichten der ArbeitnehmerInnen sind in § 15 ASchG geregelt, sie müssen<br />
z.B. die persönliche Schutzausrüstung gemäß ihrer Unterweisung <strong>und</strong> Anweisungen der ArbeitgeberInnen benutzen (§ 69 Abs. 3 ASchG), Arbeitsunfälle<br />
<strong>und</strong> Beinaheunfälle melden <strong>und</strong> sich so verhalten, dass eine Gefahr möglichst vermieden wird.<br />
2.3 Arbeitsbedingte psychische Belastungen<br />
Menschen sind an ihren Arbeitsplätzen nicht nur physischen Belastungen des Muskel- <strong>und</strong> Skelettapparates (durch z.B. Heben schwerer Lasten oder<br />
durch Zwangshaltungen) sondern auch ungünstigen psychischen Belastungen (z.B. widersprüchliche Arbeitsvorgaben oder hohes Arbeitstempo) ausgesetzt.<br />
Beide Belastungen haben gemeinsam, dass sie zu arbeitsbedingten Beschwerden <strong>und</strong> Erkrankungen führen können.<br />
Psychische Belastungen sind Bestandteil jedes Arbeitsprozesses. Aber nicht alle arbeitsbedingten psychischen Belastungen führen zu<br />
Fehlbeanspruchungen!<br />
Psychische Belastungen, die bei den meisten Menschen negative Auswirkungen zeigen, sind z.B. ständige Erreichbarkeit, zu hoher Zeitdruck, zu wenig<br />
Handlungsspielraum, hohe Verantwortung für Menschen <strong>und</strong> Informationsüberflutung.<br />
Menschen, die psychischen Fehlbelastungen ausgesetzt sind, sind besonders gefährdet (Arbeits-)Unfälle zu erleiden, in langfristiger Folge Substanzen<br />
Alkohol, Medikamente …) zu konsumieren oder ihren Ges<strong>und</strong>heitszustand/ihr Wohlbefinden zu verschlechtern (Schlafprobleme, Depressionen,<br />
Nicht-Abschalten-können …).<br />
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, arbeitsbedingte physische <strong>und</strong> psychische Belastungen zu evaluieren (Arbeitsplatzevaluierung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).<br />
Hierbei werden arbeitsbedingte Belastungen standardisiert <strong>und</strong> systematisch ermittelt <strong>und</strong> beurteilt. Bei Bedarf werden Maßnahmen gesetzt,<br />
um die ermittelten Risiken zu verhindern bzw. zu reduzieren. Trotz Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen kann es zu psychischen<br />
Fehlbelastungen bzw. Fehlbeanspruchungen kommen, z.B. kann es bei eingehaltenen Arbeitszeitrahmen auch bei Teilzeitarbeit zu Arbeitsverdichtung kommen<br />
- ohne dass mehr St<strong>und</strong>en als vereinbart gearbeitet werden.<br />
Ermittelt <strong>und</strong> beurteilt werden arbeitsbedingte psychische Belastungen mit einem dafür geeigneten arbeitspsychologischen "Messinstrument", also durch<br />
qualitätsgesicherte <strong>und</strong> standardisierte Beobachtungen, Einzelinterviews, schriftliche Befragungen (Fragebögen), Gruppengespräche, etc. (Siehe § 3 Abs.<br />
2 ASchG). Wenn kritische Arbeitsbedingungen beurteilt wurden <strong>und</strong> daher Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um die Fehlbelastung zu reduzieren,<br />
empfiehlt sich auch hierbei die Partizipation von Beschäftigten, z.B. in Form von zusätzlichen Einzel- oder Gruppengesprächen, vertiefenden Beobachtungsverfahren,<br />
etc.. Diese können dabei helfen, die konkrete negative Belastung möglichst präzise zu analysieren, um geeignete ursachenbezogene <strong>und</strong><br />
kollektiv wirksame Maßnahmen ableiten zu können.<br />
Näheres zur Arbeitsplatzevaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen insbesondere der konkreten Vorgangsweise entnehmen Sie bitte dem<br />
Sachkapitel 3.3 (Seite 51).<br />
Die Auseinandersetzung mit den folgenden Themenblöcken soll ArbeitgeberInnen <strong>und</strong> Beschäftigte dabei unterstützen arbeitsbedingte psychische Belastungen<br />
im Bereich der mobilen <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> zu erkennen, durch mögliche Maßnahmen zu reduzieren <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen zu optimieren. Die<br />
gemeinsame gezielte Auseinandersetzung anhand der folgenden Fragen stellt eine Unterstützung im Vorfeld der Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsplatzevaluierung)<br />
psychischer Belastungen dar.<br />
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