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Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion

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Mutterschutz<br />

2.6.1 Mutterschutz - Fragen an die ArbeitgeberInnen<br />

Thema Fragestellung Hinweise<br />

Mutterschutzevaluierung/<br />

Unterweisung<br />

Beschäftigungsverbote<br />

Wurden in der Mutterschutzevaluierung alle durchzuführenden Tätigkeiten ermittelt <strong>und</strong> beurteilt?<br />

Geht aus der Mutterschutzevaluierung klar hervor, welche Tätigkeiten für werdende Mütter bzw. stillende Mütter<br />

geeignet sind <strong>und</strong> welche verboten sind?<br />

Gibt es einen Katalog darüber (nach Berufsgruppen geordnet)?<br />

Sind entsprechende Reserven vorgesehen, um im Falle einer Schwangerschaft einer Mitarbeiterin jene Tätigkeiten,<br />

die sie nicht mehr durchführen darf, bewältigen zu können?<br />

Ist geregelt, wer für die Unterweisung einer schwangeren/stillenden Beschäftigten zuständig ist?<br />

Wird sichergestellt, dass die Grenzlasten lt. Mutterschutzgesetz (5 kg/10 kg bzw. 8 kg/15 kg) eingehalten<br />

werden können?<br />

Ist bekannt, dass die Beförderung von zu betreuenden Personen ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter<br />

darstellt?<br />

Enthält die Mutterschutzevaluierung Aussagen zum Umgang mit Arbeitsstoffen wie Reinigungs- <strong>und</strong><br />

Desinfektionsmitteln?<br />

Ist bekannt, dass der Umgang mit ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Stoffen, bei denen eine Schädigung nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, wie z.B. krebserzeugenden (c), erbgutschädigenden (m) <strong>und</strong> fortpflanzungsgefährdend (r) Arbeitsstoffen<br />

<strong>und</strong> solchen die im Verdacht stehen, dieses zu sein, für werdende Mütter verboten ist<br />

(z. B. Zytostatika)?<br />

Wurde evaluiert, ob eine besondere Gefahr für werdende Mütter durch den Kontakt mit Haustieren besteht<br />

(z. B. Toxoplasmose negative Frauen <strong>und</strong> Katzen im Haushalt der zu betreuenden Person?)<br />

Wird versucht, werdende Mütter möglichst nicht in Wohnungen von RaucherInnen zu beschäftigen?<br />

Wird sichergestellt, dass werdende/stillende Mütter keine Überst<strong>und</strong>en leisten müssen?<br />

(Anm.1: Höchstgrenzen der AZ: 9h täglich / 40 Wochenarbeitszeit<br />

Anm.2: Mehrarbeit von Teilzeitkräften: ständiges Überschreiten der vereinbaren AZ bedingt eine Vertragsänderung)<br />

Wird sichergestellt, dass werdende/stillende Mütter keine Minusst<strong>und</strong>en anhäufen?<br />

(Anm.: Arbeitsorganisation muss sicherstellen, dass die vereinbarten AZ eingehalten werden)<br />

§ 2a MSchG<br />

§ 4 Abs.2 Zi.1 MSchG<br />

§ 4 Abs.2 Zi.7 MSchG<br />

§ 2a Abs.2 Zi.8 MSchG<br />

§ 4 Abs.2 Zi.4 MSchG<br />

§ 2a Abs.2 Zi.7 MSchG<br />

§ 8 MSchG Vertragsrecht<br />

§ 2b MSchG Vertragsrecht<br />

Für dieses Kapitel relevante Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: §§ 2 bis 9 Mutterschutzgesetz, §§ 12,14 ASchG, siehe auch Kapitel "Mutterschutz" Seite 67.<br />

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