Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
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Mutterschutz<br />
2.6.1 Mutterschutz - Fragen an die ArbeitgeberInnen<br />
Thema Fragestellung Hinweise<br />
Mutterschutzevaluierung/<br />
Unterweisung<br />
Beschäftigungsverbote<br />
Wurden in der Mutterschutzevaluierung alle durchzuführenden Tätigkeiten ermittelt <strong>und</strong> beurteilt?<br />
Geht aus der Mutterschutzevaluierung klar hervor, welche Tätigkeiten für werdende Mütter bzw. stillende Mütter<br />
geeignet sind <strong>und</strong> welche verboten sind?<br />
Gibt es einen Katalog darüber (nach Berufsgruppen geordnet)?<br />
Sind entsprechende Reserven vorgesehen, um im Falle einer Schwangerschaft einer Mitarbeiterin jene Tätigkeiten,<br />
die sie nicht mehr durchführen darf, bewältigen zu können?<br />
Ist geregelt, wer für die Unterweisung einer schwangeren/stillenden Beschäftigten zuständig ist?<br />
Wird sichergestellt, dass die Grenzlasten lt. Mutterschutzgesetz (5 kg/10 kg bzw. 8 kg/15 kg) eingehalten<br />
werden können?<br />
Ist bekannt, dass die Beförderung von zu betreuenden Personen ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter<br />
darstellt?<br />
Enthält die Mutterschutzevaluierung Aussagen zum Umgang mit Arbeitsstoffen wie Reinigungs- <strong>und</strong><br />
Desinfektionsmitteln?<br />
Ist bekannt, dass der Umgang mit ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden Stoffen, bei denen eine Schädigung nicht ausgeschlossen<br />
werden kann, wie z.B. krebserzeugenden (c), erbgutschädigenden (m) <strong>und</strong> fortpflanzungsgefährdend (r) Arbeitsstoffen<br />
<strong>und</strong> solchen die im Verdacht stehen, dieses zu sein, für werdende Mütter verboten ist<br />
(z. B. Zytostatika)?<br />
Wurde evaluiert, ob eine besondere Gefahr für werdende Mütter durch den Kontakt mit Haustieren besteht<br />
(z. B. Toxoplasmose negative Frauen <strong>und</strong> Katzen im Haushalt der zu betreuenden Person?)<br />
Wird versucht, werdende Mütter möglichst nicht in Wohnungen von RaucherInnen zu beschäftigen?<br />
Wird sichergestellt, dass werdende/stillende Mütter keine Überst<strong>und</strong>en leisten müssen?<br />
(Anm.1: Höchstgrenzen der AZ: 9h täglich / 40 Wochenarbeitszeit<br />
Anm.2: Mehrarbeit von Teilzeitkräften: ständiges Überschreiten der vereinbaren AZ bedingt eine Vertragsänderung)<br />
Wird sichergestellt, dass werdende/stillende Mütter keine Minusst<strong>und</strong>en anhäufen?<br />
(Anm.: Arbeitsorganisation muss sicherstellen, dass die vereinbarten AZ eingehalten werden)<br />
§ 2a MSchG<br />
§ 4 Abs.2 Zi.1 MSchG<br />
§ 4 Abs.2 Zi.7 MSchG<br />
§ 2a Abs.2 Zi.8 MSchG<br />
§ 4 Abs.2 Zi.4 MSchG<br />
§ 2a Abs.2 Zi.7 MSchG<br />
§ 8 MSchG Vertragsrecht<br />
§ 2b MSchG Vertragsrecht<br />
Für dieses Kapitel relevante Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: §§ 2 bis 9 Mutterschutzgesetz, §§ 12,14 ASchG, siehe auch Kapitel "Mutterschutz" Seite 67.<br />
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