Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
das damit entstandene, nicht selten umfangreiche Werk zu schubladisieren<br />
<strong>und</strong> allenfalls bei behördlichen Kontrollen vorzuzeigen. Eine gute Evaluierung<br />
"muss leben" um im betrieblichen Geschehen wirksam zu sein.<br />
Wichtig ist, dass im Zuge der Ermittlung <strong>und</strong> Beurteilung der Gefahren, die<br />
arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogen zu ermitteln sind, auch die Beschäftigten<br />
als konkrete Personen berücksichtigt werden (Stand der Ausbildung<br />
<strong>und</strong> Unterweisung) <strong>und</strong> besonders schutzbedürftigen Personen (Jugendliche,<br />
Menschen mit Behinderungen, ältere MitarbeiterInnen, Schwangere)<br />
ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Selbstverständlich spielen<br />
auch körperliche Konstitution <strong>und</strong> Qualifikation eine Rolle.<br />
Für die Evaluierung von Schwangeren <strong>und</strong> Stillenden sowie die Evaluierung<br />
von Jugendlichen <strong>und</strong> Lehrlingen besteht nach dem Mutterschutzgesetz<br />
(§ 2a u. § 2b MSchG) bzw. dem Kinder- <strong>und</strong><br />
Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (§ 23 KJBG) eine spezielle Evaluierungsverpflichtung.<br />
Bei der Evaluierung nach dem MSchG sind Arbeitsplätze<br />
zu berücksichtigen, an denen Frauen beschäftigt werden (Gefahren<br />
für Schwangere <strong>und</strong> Stillende). Bei der Evaluierung nach dem KJBG sind<br />
neben den allgemeinen Anforderungen insbesondere Körperkraft, Alter,<br />
Stand der Ausbildung <strong>und</strong> der Unterweisung der Jugendlichen zu berücksichtigen.<br />
3.1.3 Anpassung der Arbeitsplatzevaluierung an die<br />
Gegebenheiten in der mobilen <strong>Pflege</strong><br />
Einerseits gibt es die standardmäßige Arbeitsplatz-evaluierung, die unabhängig<br />
von den einzelnen Wohnungen, alle bei den Arbeitsvorgängen im<br />
Bereich der mobilen <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> typischerweise auftretenden<br />
Belastungen <strong>und</strong> Gefährdungen durch entsprechende Maßnahmen erfasst<br />
<strong>und</strong> in den Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzdokumenten dokumentiert<br />
ist. Für spezielle Bereiche gibt es besondere Evaluierungen (Umgang mit<br />
gefährlichen Arbeitsstoffen, spitzen/scharfen medizinischen Instrumenten).<br />
Diese Evaluierungsschritte werden für die Bereiche ges<strong>und</strong>heitsgefährdende<br />
Arbeitsstoffe, ergonomisches Arbeiten, psychische Belastungen<br />
<strong>und</strong> Mutterschutz durch die jeweiligen Kapitel unterstützt.<br />
Hierbei handelt es sich um Standardgefahren, die üblicherweise auftreten<br />
<strong>und</strong> mit denen daher gerechnet werden muss. Die tatsächlich real existierenden<br />
Gefahren an den jeweiligen Arbeitsplätzen müssen im konkreten<br />
Einzelfall (betreute Personen, deren konkrete Wohnumgebung) ermittelt<br />
<strong>und</strong> beurteilt werden <strong>und</strong> gegebenenfalls sind entsprechende Maßnahmen<br />
zu setzen.<br />
Damit wird die Arbeitsplatzevaluierung dann auch der Unterschiedlichkeit<br />
der konkreten Arbeitsplätze <strong>und</strong> Arbeitsvorgänge (in den <strong>Betreuung</strong>sorten)<br />
<strong>und</strong> der unterschiedlichen Organisationsstrukturen der Trägerorganisationen<br />
als ArbeitgeberInnen gerecht.<br />
Üblicherweise wird dieser Vorgang durch eine Checkliste (z.B. Checkliste<br />
"<strong>Betreuung</strong>sort" (siehe Kapitel 3.5.1 Seite 60) unterstützt, die eine strukturierte<br />
Anleitung zur Erkennung <strong>und</strong> Dokumentation von Gefahrenquellen<br />
<strong>und</strong> Belastungen, die vom haushaltsüblichen Rahmen abweichen, bietet.<br />
Wenn bei der Gefährdungsermittlung in einer Wohnung Mängel erkannt<br />
<strong>und</strong> dokumentiert werden, die für den/die ArbeitnehmerIn bei deren <strong>Betreuung</strong>stätigkeit<br />
sicherheits- oder ges<strong>und</strong>heitsschutzrelevant sind, müssen<br />
die zuständigen Vorgesetzten oder sonst verantwortlichen Personen<br />
(nach vorher innerbetrieblich festgelegten Vorgangsweisen) zusammen<br />
mit den zu pflegenden Personen bzw. deren Angehörigen entsprechende<br />
Verbesserungen <strong>und</strong> Lösungen suchen, um die Belastungen <strong>und</strong> Gefährdungen<br />
für die Beschäftigen auszuschalten oder bestmöglich zu minimieren<br />
(am besten erfolgt dies bereits bei der Auftragsklärung am Beginn der<br />
<strong>Betreuung</strong>stätigkeit).<br />
Sollte das nicht möglich sein, ist nach den, in den Richtlinien der einzelnen<br />
Trägerorganisationen (z.B. für außergewöhnliche oder besondere <strong>Betreuung</strong>ssituationen)<br />
festgelegten Schritten vorzugehen, im äußersten Fall mit<br />
Ablehnung der <strong>Betreuung</strong> (vgl. § 3 Abs. 3 <strong>und</strong> 4 ASchG).<br />
3.1.4 Leitfragen zur Arbeitsschutzorganisation <strong>und</strong><br />
Arbeitsplatzevaluierung<br />
Die nachstehenden Fragen sollen mithelfen zu hinterfragen, ob in der<br />
Organisation des ArbeitnehmerInnenschutzes <strong>und</strong> bei der Arbeitsplatzevaluierung<br />
alle Arbeitsbereiche <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Risiken für alle<br />
ArbeitnehmerInnen erfasst <strong>und</strong> dabei auch relevante Genderaspekte <strong>und</strong><br />
die Beteiligung der Beschäftigten ausreichend berücksichtigt wurden.<br />
44