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Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion

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<strong>Betreuung</strong>sort <strong>und</strong> Anfahrtswege<br />

3.5.1.2. Es sollte klar sein, welche Räumlichkeiten der Wohnung<br />

Gegenstand der Gefahrenermittlung waren<br />

z.B.:<br />

Welche Räumlichkeiten wurden begangen: (bitte Zutreffendes ankreuzen)<br />

Eingangsbereich<br />

Vorraum Bad WC Küche Wohnraum Schlafraum<br />

Es kann daher hilfreich sein, Antwortmöglichkeiten im Sinn von<br />

"Ich schätze etwas z.B. als unsicher, gefährlich ein." zu formulieren.<br />

Es können auch Abstufungen vorgesehen werden:<br />

Weg zur Wohnung IN ORDNUNG SCHLECHT, GEFÄHRLICH<br />

UNANGENEHM<br />

q q q<br />

Andere Räumlichkeiten____________________________________<br />

Es sollen nur jene Teile des <strong>Betreuung</strong>sortes betrachtet werden, in denen<br />

die Arbeitsvorgänge verrichtet werden <strong>und</strong> der Weg dorthin. Alle übrigen<br />

Bereiche sind hier nicht relevant (Schutz der Privatsphäre).<br />

3.5.1.3. Alle Arten von Gefahren <strong>und</strong> Belastungen am <strong>Betreuung</strong>sort<br />

im Zusammenhang mit der <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> müssen<br />

durch die Trägerorganisation abgefragt werden:<br />

m Gefahren <strong>und</strong> Belastungen die aus den Räumlichkeiten<br />

- Heizung, elektrische Geräte, Brandschutz etc.<br />

- incl. Haustiere, Ungeziefer, Unrat<br />

m dem Weg dorthin (Umgebung der Wohnungen, Anfahrt)<br />

m <strong>und</strong> aus der klientInnenbezogenen Situation wie<br />

- Vorhandensein/Zustand div. Heilbehelfe <strong>und</strong> Hilfsmittel<br />

- Tragen von Lasten (Heizmaterialien, Einkäufe..)<br />

- (zu) schwere oder aggressive KlientInnen ..<br />

entstehen könnten.<br />

Mängel an Medizinprodukten können zu Gefahren <strong>und</strong> Belastungen (<strong>und</strong><br />

bei Unfällen zu Haftungsfragen) führen <strong>und</strong> sollen daher auch abgefragt<br />

werden. Werden diese nicht von der betreuten Person, sondern durch<br />

den/die ArbeitgeberIn beigestellt, handelt es sich auch um Arbeitsmittel im<br />

Sinn des ASchG.<br />

Sowohl von den Inhalten der Schulung her als auch in der Formulierung<br />

der Fragen, ist zu bedenken, dass die ArbeitnehmerInnen keine ExpertInnen<br />

für Strom- <strong>und</strong> Gasinstallation, Medizinprodukte etc. sind, dass Angst<br />

vor Haustieren subjektiv sein kann usw.<br />

Wenn das Ausmaß einer Gefahr nicht sicher beurteilt werden kann oder<br />

keine einfache Lösung für ein Ges<strong>und</strong>heits- oder Sicherheitsproblem vor<br />

Ort gef<strong>und</strong>en werden kann, ist es Aufgabe der Organisation, die Mängel in<br />

Zusammenarbeit mit den zu betreuenden Personen oder deren Angehörigen<br />

z.B. auch unter Beiziehung der Sicherheitsfachkräfte <strong>und</strong> der ArbeitsmedizinerInnen<br />

zu beheben oder entsprechende Ersatzmaßnahmen<br />

festzulegen.<br />

3.5.1.4. Alle Maßnahmen<br />

Alle Maßnahmen, die nach entdeckten Mängeln gesetzt wurden (bzw.<br />

noch umzusetzen sind), sind entsprechend zu dokumentieren. Es muss<br />

klar geregelt sein, WER für die Behebung welcher Maßnahmen zuständig<br />

ist. Für häufig vorkommende Mängel, wie z.B. technische Mängel, mangelhafte<br />

Heilbehelfe (incl. <strong>Pflege</strong>bett), aggressive oder (zu) schwere <strong>und</strong> besonders<br />

immobile KlientInnen muss es klare Handlungsanleitungen<br />

geben, in die die MitarbeiterInnen unterwiesen wurden.<br />

Es muss entsprechende Regelungen geben, wie während der gesamten<br />

<strong>Betreuung</strong>szeit auf Änderungen in der <strong>Betreuung</strong>situation reagiert wird.<br />

Gegebenenfalls muss die Checkliste "<strong>Betreuung</strong>sort" durch eine geschulte<br />

MitarbeiterIn ergänzt <strong>und</strong> alle betroffenen MitarbeiterInnen informiert werden.<br />

Sollte die Beseitigung der Gefahren nicht möglich sein, müssen Richtlinien<br />

für die weitere Vorgangsweise (bis hin zum Abbruch der <strong>Betreuung</strong>)<br />

vorliegen <strong>und</strong> umgesetzt werden. Im Idealfall sollten diese Richtlinien gemeinsam<br />

mit den FördergeberInnen erarbeitet werden.<br />

(z.B. in NÖ: "Richtlinien für außergewöhnliche oder besondere <strong>Betreuung</strong>sverhältnisse")<br />

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