Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
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Chemische Arbeitsstoffe<br />
2.4 Ges<strong>und</strong>heitsgefährdende Arbeitsstoffe<br />
2.4.1 Chemische Arbeitsstoffe<br />
Mit dem Begriff "Arbeitsstoffe" sind alle flüssigen, gasförmigen oder festen Stoffe gemeint, welche die Beschäftigten der mobilen <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> bei<br />
ihrer Tätigkeit verwenden (z.B. Wasch-, Reinigungs-, Putz- sowie Desinfektionsmittel).<br />
Bei näherer Betrachtung der im privaten Haushalt verwendeten Stoffe/Produkte stellt man fest, dass auf vielen von ihnen Gefahrensymbole (Gefahrenkennzeichen)<br />
aufgebracht sind. Ein sorgloses oder ungeschütztes Hantieren mit solchen als gefährlich eingestuften Stoffen/Produkten kann zu Schädigungen<br />
der Ges<strong>und</strong>heit führen. Die Auswirkungen können von leichten Augen-, Atemwegs- <strong>und</strong>/oder Hautreizungen über Ekzeme, Allergien, Asthma<br />
bronchiale bis hin zu massiven Verätzungen reichen. Bei den Dämpfen der meisten alkoholischen Flächendesinfektionsmittel ist zu beachten, dass sie<br />
leicht entzündlich sind.<br />
ArbeitgeberInnen sind dazu verpflichtet, ihre ArbeitnehmerInnen vor Schäden durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu schützen. Für die Stoffe, welche von<br />
den ArbeitgeberInnen zur Verfügung gestellt werden, besteht die Verpflichtung, möglichst solche Stoffe bereit zu stellen, die für die Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />
der Beschäftigten keine bzw. eine möglichst minimale Gefahr darstellen.<br />
Bei der mobilen <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> ist dies ein schwieriges Unterfangen betreffend jener Stoffe, welche im privaten Haushalt von den zu betreuenden<br />
Personen zur Verfügung gestellt werden, denn die ArbeitgeberInnen haben auf die Anschaffung dieser Stoffe keinen direkten Einfluss.<br />
Daher ist die Information <strong>und</strong> Unterweisung der MitarbeiterInnen über den Umgang mit als gefährlich gekennzeichneten Arbeitsstoffen (z.B. chlorhaltige<br />
Reinigungsmittel meiden, in schlecht belüfteten Räumen keinesfalls verwenden) <strong>und</strong> welche persönliche Schutzausrüstung sie dabei zu verwenden haben,<br />
von besonderer Bedeutung.<br />
Nicht nur die schon angeführten Stoffe können eine Gefahr darstellen, sondern auch Medikamente bzw. Körperausscheidungen (Schweiß, Stuhl <strong>und</strong>/oder<br />
Erbrochenes), wenn Therapien mit radioaktiven Substanzen (z.B. Radiojodtherapie) oder Therapien mit Zytostatika (Mittel zur Behandlung von Krebserkrankungen)<br />
erfolgen.<br />
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