Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
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<strong>Betreuung</strong>sort <strong>und</strong> Anfahrtswege<br />
Mutterschutz<br />
Nutzungsmöglichkeit). Für den Zeitaufwand von Fahrten zu Service <strong>und</strong><br />
Reparatur, Umstellung auf Winterbetrieb etc. ist daher gr<strong>und</strong>sätzlich von<br />
Arbeitszeit auszugehen.<br />
Für die Reinigung der Dienstautos sind gegebenenfalls entsprechende<br />
Vereinbarungen abzuschließen.<br />
Bei der Anschaffung der Dienstautos sollte die zweckentsprechende Ausstattung<br />
<strong>und</strong> das Gebiet, in dem sie zur Verwendung gelangen, berücksichtigt<br />
werden (Zulademöglichkeiten, Wintertauglichkeit etc.).<br />
Die Organisation von (freiwilligen) Fahrsicherheitstrainings wird<br />
empfohlen.<br />
3.6 Mutterschutz - Schutz schwangerer oder stillender<br />
Arbeitnehmerinnen<br />
Für Frauen gelten unter bestimmten Voraussetzungen besondere Schutzbestimmungen.<br />
Dies betrifft u. a. die Beschäftigung von werdenden <strong>und</strong><br />
stillenden Müttern. Die gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage dazu stellt das Mutterschutzgesetz<br />
dar. Es dient dem Schutz der Ges<strong>und</strong>heit werdender <strong>und</strong><br />
stillender Mütter sowie dem Schutz des Kindes in der Arbeitswelt.<br />
ArbeitgeberInnen müssen dafür sorgen, dass die Schutzbestimmungen<br />
des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden. Voraussetzung dafür ist<br />
allerdings, dass die Schwangerschaft dem/der ArbeitgeberIn bekanntgegeben<br />
wird. Die ArbeitgeberInnen wiederum müssen die Schwangerschaft<br />
einer Mitarbeiterin dem Arbeitsinspektorat schriftlich melden. Eine Kopie<br />
dieser Meldung erhält die werdende Mutter. Der/die ArbeitsmedizinerIn ist<br />
ebenfalls von der Schwangerschaft zu verständigen.<br />
Die Sinnhaftigkeit der Meldung an die ArbeitsmedizinerInnen besteht<br />
darin, dass diese mit der werdenden Mutter Kontakt aufnehmen <strong>und</strong> in<br />
jedem Einzelfall überprüfen, ob die Tätigkeiten, die nach der arbeitsplatzbezogenen<br />
Mutterschutzevaluierung als geeignet für werdende Mütter<br />
beurteilt wurden, auch im jeweiligen Einzelfall tatsächlich für diese<br />
schwangere Arbeitnehmerin geeignet sind.<br />
Durch die Meldepflicht an das Arbeitsinspektorat kann dieses die<br />
Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen gezielt kontrollieren.<br />
Die Mutterschutzevaluierung ist eine spezielle Evaluierung aufbauend auf<br />
der "generellen" Ermittlung <strong>und</strong> Beurteilung der Gefahren. Im Zuge der<br />
Mutterschutzevaluierung ist zu beurteilen, ob Arbeiten/Arbeitsvorgänge/<br />
Tätigkeiten aufgr<strong>und</strong> der Schwangerschaft oder Stillzeit eine Gefährdung<br />
für die werdende/stillende Mutter oder das Kind darstellen. Die Verantwortung<br />
für die Erstellung der Mutterschutzevaluierung trägt der/die ArbeitgeberIn.<br />
Eine Hinzuziehung jedenfalls des/der ArbeitsmedizinerIn wird aber<br />
erforderlich sein. Unabhängig davon, ob in einem Betrieb werdende oder<br />
stillende Mütter beschäftigt werden, sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, für<br />
Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, die Mutterschutzevaluierung<br />
durchzuführen.<br />
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