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Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion

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<strong>Betreuung</strong>sort <strong>und</strong> Anfahrtswege<br />

Mutterschutz<br />

Nutzungsmöglichkeit). Für den Zeitaufwand von Fahrten zu Service <strong>und</strong><br />

Reparatur, Umstellung auf Winterbetrieb etc. ist daher gr<strong>und</strong>sätzlich von<br />

Arbeitszeit auszugehen.<br />

Für die Reinigung der Dienstautos sind gegebenenfalls entsprechende<br />

Vereinbarungen abzuschließen.<br />

Bei der Anschaffung der Dienstautos sollte die zweckentsprechende Ausstattung<br />

<strong>und</strong> das Gebiet, in dem sie zur Verwendung gelangen, berücksichtigt<br />

werden (Zulademöglichkeiten, Wintertauglichkeit etc.).<br />

Die Organisation von (freiwilligen) Fahrsicherheitstrainings wird<br />

empfohlen.<br />

3.6 Mutterschutz - Schutz schwangerer oder stillender<br />

Arbeitnehmerinnen<br />

Für Frauen gelten unter bestimmten Voraussetzungen besondere Schutzbestimmungen.<br />

Dies betrifft u. a. die Beschäftigung von werdenden <strong>und</strong><br />

stillenden Müttern. Die gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage dazu stellt das Mutterschutzgesetz<br />

dar. Es dient dem Schutz der Ges<strong>und</strong>heit werdender <strong>und</strong><br />

stillender Mütter sowie dem Schutz des Kindes in der Arbeitswelt.<br />

ArbeitgeberInnen müssen dafür sorgen, dass die Schutzbestimmungen<br />

des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden. Voraussetzung dafür ist<br />

allerdings, dass die Schwangerschaft dem/der ArbeitgeberIn bekanntgegeben<br />

wird. Die ArbeitgeberInnen wiederum müssen die Schwangerschaft<br />

einer Mitarbeiterin dem Arbeitsinspektorat schriftlich melden. Eine Kopie<br />

dieser Meldung erhält die werdende Mutter. Der/die ArbeitsmedizinerIn ist<br />

ebenfalls von der Schwangerschaft zu verständigen.<br />

Die Sinnhaftigkeit der Meldung an die ArbeitsmedizinerInnen besteht<br />

darin, dass diese mit der werdenden Mutter Kontakt aufnehmen <strong>und</strong> in<br />

jedem Einzelfall überprüfen, ob die Tätigkeiten, die nach der arbeitsplatzbezogenen<br />

Mutterschutzevaluierung als geeignet für werdende Mütter<br />

beurteilt wurden, auch im jeweiligen Einzelfall tatsächlich für diese<br />

schwangere Arbeitnehmerin geeignet sind.<br />

Durch die Meldepflicht an das Arbeitsinspektorat kann dieses die<br />

Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen gezielt kontrollieren.<br />

Die Mutterschutzevaluierung ist eine spezielle Evaluierung aufbauend auf<br />

der "generellen" Ermittlung <strong>und</strong> Beurteilung der Gefahren. Im Zuge der<br />

Mutterschutzevaluierung ist zu beurteilen, ob Arbeiten/Arbeitsvorgänge/<br />

Tätigkeiten aufgr<strong>und</strong> der Schwangerschaft oder Stillzeit eine Gefährdung<br />

für die werdende/stillende Mutter oder das Kind darstellen. Die Verantwortung<br />

für die Erstellung der Mutterschutzevaluierung trägt der/die ArbeitgeberIn.<br />

Eine Hinzuziehung jedenfalls des/der ArbeitsmedizinerIn wird aber<br />

erforderlich sein. Unabhängig davon, ob in einem Betrieb werdende oder<br />

stillende Mütter beschäftigt werden, sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, für<br />

Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, die Mutterschutzevaluierung<br />

durchzuführen.<br />

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