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Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion

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<strong>Betreuung</strong>sort <strong>und</strong> Anfahrtswege<br />

3.5.3. Gefahren durch Medizinprodukte<br />

In den meisten "Checklisten <strong>Betreuung</strong>sort" sind auch Gefahren <strong>und</strong> Belastungen<br />

durch mangelhafte Medizinprodukte (= Hilfsmittel) angeführt<br />

(z.B.: <strong>Pflege</strong>betten, Lifter, andere Hebehilfen, Rollstühle, medizinischer<br />

Bedarf wie Spritzen, Nadeln etc.). Da diese Einrichtungen oft ein wichtiger<br />

Bestandteil der täglichen Arbeit sind, sollen sie auch hier erwähnt werden,<br />

obwohl das Medizinproduktegesetz keine ArbeitnehmerInnenschutzvorschrift<br />

ist. Mangelhafte Hilfsmittel (Medizinprodukte) können aber zu zusätzlichen<br />

Belastungen in der täglichen Arbeit führen;<br />

sicherheitstechnische Mängel gar zu massiven Verletzungen (Quetschgefahren,<br />

Gefahren durch elektrischen Strom etc.). EigentümerInnen von<br />

Medizinprodukten sind durch das Medizinproduktegesetz verpflichtet, eine<br />

regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung des jeweiligen Gerätes (lt.<br />

Betriebsanleitung) durchführen zu lassen.<br />

Wie soll nun auf eine fehlende Überprüfung oder/<strong>und</strong> auf offensichtliche<br />

Mängel von Medizinprodukten wie <strong>Pflege</strong>betten, Lifter <strong>und</strong> andere Hebehilfen,<br />

Rollstühle etc. im Eigentum von betreuten Personen reagiert<br />

werden?<br />

Ein Medizinprodukt ist bei offensichtlichen Mängeln sofort außer Betrieb zu<br />

nehmen (nicht zu verwenden), deutlich als mangelhaft zu kennzeichnen<br />

<strong>und</strong> die davon betroffenen MitarbeiterInnen sind davon zu informieren. Der<br />

daraus entstehende Mehraufwand ist im Regelfall von den zu betreuenden<br />

Personen zu tragen (z.B. zwei <strong>Pflege</strong>kräfte, weil ein Badelifter defekt ist).<br />

Ist bei einem Medizinprodukt der Überprüfungszeitraum nicht eingehalten<br />

worden <strong>und</strong> sind keine offensichtlichen Mängel erkennbar, kann das Gerät<br />

weiter benützt werden. Auf die Prüfpflicht ist hinzuweisen <strong>und</strong> dieser Hinweis<br />

ist zu dokumentieren. Werden Medizinprodukte durch den/die ArbeitgeberIn<br />

beigestellt, handelt es sich dabei um Arbeitsmittel im Sinne des<br />

ASchG <strong>und</strong> der Arbeitsmittelverordnung.<br />

3.5.4. Weg zu den zu betreuenden Personen<br />

Bis auf Fragen nach Problemen mit der Zufahrt (vor allem im Winter) <strong>und</strong><br />

den Wegverhältnissen auf dem Zugang zur Wohnung der betreuten Person<br />

werden alle folgenden Punkte vermutlich nicht Teil einer Checkliste<br />

"<strong>Betreuung</strong>sort" zu finden sein. Sie werden trotzdem hier <strong>und</strong> im Fragenkatalog<br />

angeführt, denn sie werden oft im Zusammenhang mit dem<br />

<strong>Betreuung</strong>sort genannt <strong>und</strong> sollen im Rahmen der Gefahrenermittlung<br />

nicht untergehen, da sie z.B. über den "Umweg" Arbeitszeit, Zeitdruck etc.<br />

Einfluss auf die psychische Belastung der Beschäftigten haben können.<br />

Viele Arbeitsunfälle ereignen sich am Weg zur Arbeit oder von einer Arbeitsstelle<br />

zur nächsten. Besonders Stürze auf der Straße oder beim Aussteigen<br />

aus dem Auto führen oft zu schweren Verletzungen <strong>und</strong> langen<br />

Krankenständen.<br />

Ursachen sind meist neben schlechten Witterungsverhältnissen der hohe<br />

Zeitdruck.<br />

3.5.4.1 Bekleidung <strong>und</strong> Schuhwerk<br />

Festes Schuhwerk mit rutschfester Sohle <strong>und</strong> wenigstens Fersenriemen<br />

ist die Voraussetzung für sicheres Gehen bei fast allen Bedingungen.<br />

Überbekleidung sollte mit reflektierenden Bändern (z.B. mit Klettverschluss<br />

o.ä.) ausgestattet sein, um die Erkennbarkeit in der Dunkelheit zu<br />

verbessern.<br />

Für extreme Verhältnisse (gefrierender Eisregen…) gibt es Schuhspikes<br />

zum Aufschnallen.<br />

3.5.4.2 Eile <strong>und</strong> Ungeduld<br />

Eile <strong>und</strong> Ungeduld sind Unfallursache Nr.1. Stolpern, Ausrutschen, Verknöcheln<br />

können vermieden werden, wenn in Ruhe gegangen wird. Wegzeiten<br />

sind entsprechend den realen Gegebenheiten einzuplanen.<br />

In den Abend- <strong>und</strong> Morgenst<strong>und</strong>en kann es zu schlechten Sichtverhältnissen<br />

auf den Verkehrswegen kommen. Für solche Fälle sollte eine Taschenlampe<br />

oder eine Stirnlampe zur Hand sein.<br />

3.5.4.3 (Dienst-)Autos<br />

Bei den Dienstautos wird unterschieden zwischen Autos, die einer bestimmten<br />

MitarbeiterIn zur alleinigen Verwendung zur Verfügung gestellt<br />

werden (Vereinbarungen mit eigenem Vertrag) <strong>und</strong> solchen, die von mehreren<br />

ArbeitnehmerInnen genutzt werden.<br />

Für diese sogenannten "Car-Sharing"-Autos sind im Regelfall die ArbeitgeberInnen<br />

für die entsprechende Wartung, Ausstattung etc. verantwortlich<br />

(außer es wurden andere Regelungen getroffen, etwa bei privater<br />

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