Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
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<strong>Betreuung</strong>sort <strong>und</strong> Anfahrtswege<br />
3.5.3. Gefahren durch Medizinprodukte<br />
In den meisten "Checklisten <strong>Betreuung</strong>sort" sind auch Gefahren <strong>und</strong> Belastungen<br />
durch mangelhafte Medizinprodukte (= Hilfsmittel) angeführt<br />
(z.B.: <strong>Pflege</strong>betten, Lifter, andere Hebehilfen, Rollstühle, medizinischer<br />
Bedarf wie Spritzen, Nadeln etc.). Da diese Einrichtungen oft ein wichtiger<br />
Bestandteil der täglichen Arbeit sind, sollen sie auch hier erwähnt werden,<br />
obwohl das Medizinproduktegesetz keine ArbeitnehmerInnenschutzvorschrift<br />
ist. Mangelhafte Hilfsmittel (Medizinprodukte) können aber zu zusätzlichen<br />
Belastungen in der täglichen Arbeit führen;<br />
sicherheitstechnische Mängel gar zu massiven Verletzungen (Quetschgefahren,<br />
Gefahren durch elektrischen Strom etc.). EigentümerInnen von<br />
Medizinprodukten sind durch das Medizinproduktegesetz verpflichtet, eine<br />
regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung des jeweiligen Gerätes (lt.<br />
Betriebsanleitung) durchführen zu lassen.<br />
Wie soll nun auf eine fehlende Überprüfung oder/<strong>und</strong> auf offensichtliche<br />
Mängel von Medizinprodukten wie <strong>Pflege</strong>betten, Lifter <strong>und</strong> andere Hebehilfen,<br />
Rollstühle etc. im Eigentum von betreuten Personen reagiert<br />
werden?<br />
Ein Medizinprodukt ist bei offensichtlichen Mängeln sofort außer Betrieb zu<br />
nehmen (nicht zu verwenden), deutlich als mangelhaft zu kennzeichnen<br />
<strong>und</strong> die davon betroffenen MitarbeiterInnen sind davon zu informieren. Der<br />
daraus entstehende Mehraufwand ist im Regelfall von den zu betreuenden<br />
Personen zu tragen (z.B. zwei <strong>Pflege</strong>kräfte, weil ein Badelifter defekt ist).<br />
Ist bei einem Medizinprodukt der Überprüfungszeitraum nicht eingehalten<br />
worden <strong>und</strong> sind keine offensichtlichen Mängel erkennbar, kann das Gerät<br />
weiter benützt werden. Auf die Prüfpflicht ist hinzuweisen <strong>und</strong> dieser Hinweis<br />
ist zu dokumentieren. Werden Medizinprodukte durch den/die ArbeitgeberIn<br />
beigestellt, handelt es sich dabei um Arbeitsmittel im Sinne des<br />
ASchG <strong>und</strong> der Arbeitsmittelverordnung.<br />
3.5.4. Weg zu den zu betreuenden Personen<br />
Bis auf Fragen nach Problemen mit der Zufahrt (vor allem im Winter) <strong>und</strong><br />
den Wegverhältnissen auf dem Zugang zur Wohnung der betreuten Person<br />
werden alle folgenden Punkte vermutlich nicht Teil einer Checkliste<br />
"<strong>Betreuung</strong>sort" zu finden sein. Sie werden trotzdem hier <strong>und</strong> im Fragenkatalog<br />
angeführt, denn sie werden oft im Zusammenhang mit dem<br />
<strong>Betreuung</strong>sort genannt <strong>und</strong> sollen im Rahmen der Gefahrenermittlung<br />
nicht untergehen, da sie z.B. über den "Umweg" Arbeitszeit, Zeitdruck etc.<br />
Einfluss auf die psychische Belastung der Beschäftigten haben können.<br />
Viele Arbeitsunfälle ereignen sich am Weg zur Arbeit oder von einer Arbeitsstelle<br />
zur nächsten. Besonders Stürze auf der Straße oder beim Aussteigen<br />
aus dem Auto führen oft zu schweren Verletzungen <strong>und</strong> langen<br />
Krankenständen.<br />
Ursachen sind meist neben schlechten Witterungsverhältnissen der hohe<br />
Zeitdruck.<br />
3.5.4.1 Bekleidung <strong>und</strong> Schuhwerk<br />
Festes Schuhwerk mit rutschfester Sohle <strong>und</strong> wenigstens Fersenriemen<br />
ist die Voraussetzung für sicheres Gehen bei fast allen Bedingungen.<br />
Überbekleidung sollte mit reflektierenden Bändern (z.B. mit Klettverschluss<br />
o.ä.) ausgestattet sein, um die Erkennbarkeit in der Dunkelheit zu<br />
verbessern.<br />
Für extreme Verhältnisse (gefrierender Eisregen…) gibt es Schuhspikes<br />
zum Aufschnallen.<br />
3.5.4.2 Eile <strong>und</strong> Ungeduld<br />
Eile <strong>und</strong> Ungeduld sind Unfallursache Nr.1. Stolpern, Ausrutschen, Verknöcheln<br />
können vermieden werden, wenn in Ruhe gegangen wird. Wegzeiten<br />
sind entsprechend den realen Gegebenheiten einzuplanen.<br />
In den Abend- <strong>und</strong> Morgenst<strong>und</strong>en kann es zu schlechten Sichtverhältnissen<br />
auf den Verkehrswegen kommen. Für solche Fälle sollte eine Taschenlampe<br />
oder eine Stirnlampe zur Hand sein.<br />
3.5.4.3 (Dienst-)Autos<br />
Bei den Dienstautos wird unterschieden zwischen Autos, die einer bestimmten<br />
MitarbeiterIn zur alleinigen Verwendung zur Verfügung gestellt<br />
werden (Vereinbarungen mit eigenem Vertrag) <strong>und</strong> solchen, die von mehreren<br />
ArbeitnehmerInnen genutzt werden.<br />
Für diese sogenannten "Car-Sharing"-Autos sind im Regelfall die ArbeitgeberInnen<br />
für die entsprechende Wartung, Ausstattung etc. verantwortlich<br />
(außer es wurden andere Regelungen getroffen, etwa bei privater<br />
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