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Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion

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Arbeitsbedingte psychische Belastungen<br />

3.3.3 Auszug aus dem Merkblatt<br />

Nachfolgend ein Auszug aus dem Merkblatt Arbeitsplatzevaluierung psychischer<br />

Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)<br />

des BMASK, der Industriellenvereinigung <strong>und</strong> der WKÖ, das genau die<br />

Vorgehensweise für den Prozess der Arbeitsplatzevaluierung beschreibt.<br />

(vorgenommene Änderungen kursiv)<br />

Bei der Arbeitsplatzevaluierung sind die Gr<strong>und</strong>sätze der Gefahrenverhütung<br />

gemäß § 7 ASchG anzuwenden (§ 4 (1) ASchG)<br />

Die Gefahrenverhütung ist mit dem Ziel zu planen, dass eine kohärente<br />

Verknüpfung von Technik, Tätigkeiten <strong>und</strong> Aufgaben, Arbeitsorganisation,<br />

Arbeitsabläufen, Arbeitsbedingungen, Arbeitsumgebung, sozialen Beziehungen<br />

<strong>und</strong> Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz erfolgt.<br />

Die Gefahrenbekämpfung soll an der Quelle ansetzen. Der kollektive Gefahrenschutz<br />

hat Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz (§ 7<br />

ASchG).<br />

Die nun v.a. im § 4 <strong>und</strong> § 7 ASchG ergänzten Bestimmungen orientieren<br />

sich u.a. am Leitfaden der <strong>Arbeitsinspektion</strong> zu arbeitsbedingten psychischen<br />

Belastungen bzw. der ÖNORM EN ISO 10075 "Ergonomische<br />

Gr<strong>und</strong>lagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen" (Teil 1-3).<br />

Mit einer guten Arbeitsplatzevaluierung werden folgende Ziele erreicht:<br />

m Klärung, ob psychische Belastungen vorliegen, die zu Fehlbeanspruchungen<br />

führen sowie<br />

m Festlegung von Maßnahmen, damit die Arbeitsbedingungen systematisch<br />

an allen Arbeitsplätzen, bei allen Tätigkeiten menschengerecht<br />

gestaltet werden können.<br />

Die Arbeitsplatzevaluierung ist ein Prozess, der dem Ziel der ständigen<br />

Verbesserung der Arbeitsbedingungen dient.<br />

3.3.3.1 Wie sollten Betriebe vorgehen?<br />

(gem. §§ 4, 5 <strong>und</strong> 7 ASchG)?<br />

1. Planung durchführen <strong>und</strong> Aktionsplan (Prozessschritte,<br />

Beteiligte, Zeitraum) festlegen:<br />

Eine Steuergruppe bilden, z.B. mit den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses,<br />

vorhandene Informationen sammeln <strong>und</strong> diese bewerten z.B.<br />

aus bereits stattgef<strong>und</strong>enen Arbeitsplatzevaluierungen <strong>und</strong> jährlichen Berichten<br />

der Präventivfachkräfte (eventuell auch aus freiwilligen MitarbeiterInnen-Zufriedenheitsbefragungen,<br />

Projekten der betrieblichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsförderung etc.).<br />

In einem ersten Schritt sollen kritische Arbeitsbereiche oder Belastungsfaktoren<br />

identifiziert werden. Nachdem sich die Steuergruppe einen Überblick<br />

verschafft hat, kann begonnen werden festzulegen, wie der Ablauf<br />

der Arbeitsplatzevaluierung im Detail erfolgen soll:<br />

m Soll in einer bestimmten Abteilung begonnen werden?<br />

m Wann werden die Belastungen für welche Organisationsbereiche<br />

bzw. welche Tätigkeitsgruppen erfasst?<br />

m In welchem Zeitrahmen soll ermittelt <strong>und</strong> beurteilt werden?<br />

m Wer wird wann <strong>und</strong> wie bei der Maßnahmenentwicklung <strong>und</strong> Umsetzung<br />

beteiligt?<br />

Alle Führungskräfte <strong>und</strong> MitarbeiterInnen sollten vorab über Ziele <strong>und</strong> Ablauf<br />

informiert werden.<br />

2. Belastungen ermitteln <strong>und</strong> beurteilen:<br />

Ermittlung mit standardisierten <strong>und</strong> geeigneten qualitätsgeprüften Erhebungsinstrumenten/Verfahren,<br />

die zur Ermittlung arbeitsbedingter psychischer<br />

Belastungen geeignet sind.<br />

Möglich sind Messinstrumente wie schriftliche Befragung per Fragebogen,<br />

moderierte Gruppen-Interviews bzw. Einzelinterviews, Beobachtung/Beobachtungsinterviews,<br />

die qualitätsgesichert arbeitsbedingte psychische Belastungen<br />

analysieren.<br />

Unter Umständen müssen in verschiedenen Arbeitsbereichen unterschiedliche<br />

Verfahren herangezogen werden. Bei Sprachbarrieren oder einer für<br />

die Anwendung eines Fragebogens zu geringen Beschäftigtenanzahl sind<br />

Gruppeninterviews einem Fragebogen vorzuziehen. Eine schriftliche Befragung<br />

kann Orientierung über Belastungsschwerpunkte geben. Aber erst<br />

die ausreichende Analyse der dahinter stehenden konkreten Belastungsfaktoren<br />

<strong>und</strong> bei Bedarf, die Maßnahmenableitung macht die Arbeitsplatzevaluierung<br />

komplett.<br />

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