Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
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Chemische Arbeitsstoffe<br />
2.4.1.2 Chemische Arbeitsstoffe - Fragen an die <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong>spersonen<br />
Thema Fragestellung Hinweise<br />
Reinigungs- <strong>und</strong><br />
Desinfektionsmittel<br />
Bestimmte<br />
Medikamente <strong>und</strong><br />
Therapien<br />
Sind mir folgende Regelungen der Organisation bekannt:<br />
m Desinfektionsplan<br />
m Hautschutzplan?<br />
Weiß ich, was ich bei der Verwendung von chemischen Arbeitsstoffen (z.B. Wasch-, Reinigungs- <strong>und</strong><br />
Putzmittel) zu beachten habe?<br />
Kenne ich die Bedeutungen der Gefahrensymbole bzw. -kennzeichen von gefährlichen Arbeitsstoffen?<br />
Kenne ich die Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle eines Unfalles (Zwischenfalles) mit gefährlichen Arbeitsstoffen?<br />
Weiß ich, wann ich welche persönliche Schutzausrüstung verwenden muss <strong>und</strong> steht mir diese bei Bedarf zur<br />
Verfügung?<br />
Weiß ich, wie ich mich vor Risiken der von den zu betreuenden Personen eingenommenen Medikamente bzw. den<br />
Körperausscheidungen schützen kann (z.B. bei Therapien mit Zytostatika, radioaktiven Stoffen oder einer<br />
Thalliumszintigraphie)?<br />
Ist mir bekannt, an wen ich mich wenden kann (Ansprechperson), wenn sich Fragen für mich ergeben?<br />
Siehe Kapitel 3.4.1<br />
(Seite 57 ff)<br />
Siehe auch 3.5.2.12 im<br />
Kapitel <strong>Betreuung</strong>sort,<br />
Seite 65<br />
Zu den ASchG-Rechtsgr<strong>und</strong>lagen siehe Hinweise für ArbeitgeberInnen. Die Pflichten der ArbeitnehmerInnen sind in § 15 ASchG geregelt, sie müssen z.B.<br />
die persönliche Schutzausrüstung gemäß ihrer Unterweisung <strong>und</strong> Anweisungen der ArbeitgeberInnen benutzen (§ 69 Abs. 3 ASchG), Arbeitsunfälle <strong>und</strong><br />
Beinaheunfälle sowie ernste <strong>und</strong> unmittelbare Gefahren melden <strong>und</strong> sich so verhalten, dass eine Gefahr möglichst vermieden wird. Dazu zählt auch die<br />
Benutzung persönlicher Schutzausrüstung entsprechend ihrer Unterweisung <strong>und</strong> den Anweisungen der ArbeitgeberInnen (§ 69 Abs. 3 ASchG). Wichtig in<br />
diesem Bereich sind auch Rechte <strong>und</strong> Pflichten des Arbeitsrechts wie z.B. Fürsorgepflicht der ArbeitgeberInnen, Regelungen im Arbeitsvertrag,<br />
Betriebsvereinbarungen.<br />
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