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Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion

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Chemische Arbeitsstoffe<br />

2.4.1.2 Chemische Arbeitsstoffe - Fragen an die <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong>spersonen<br />

Thema Fragestellung Hinweise<br />

Reinigungs- <strong>und</strong><br />

Desinfektionsmittel<br />

Bestimmte<br />

Medikamente <strong>und</strong><br />

Therapien<br />

Sind mir folgende Regelungen der Organisation bekannt:<br />

m Desinfektionsplan<br />

m Hautschutzplan?<br />

Weiß ich, was ich bei der Verwendung von chemischen Arbeitsstoffen (z.B. Wasch-, Reinigungs- <strong>und</strong><br />

Putzmittel) zu beachten habe?<br />

Kenne ich die Bedeutungen der Gefahrensymbole bzw. -kennzeichen von gefährlichen Arbeitsstoffen?<br />

Kenne ich die Erste-Hilfe-Maßnahmen im Falle eines Unfalles (Zwischenfalles) mit gefährlichen Arbeitsstoffen?<br />

Weiß ich, wann ich welche persönliche Schutzausrüstung verwenden muss <strong>und</strong> steht mir diese bei Bedarf zur<br />

Verfügung?<br />

Weiß ich, wie ich mich vor Risiken der von den zu betreuenden Personen eingenommenen Medikamente bzw. den<br />

Körperausscheidungen schützen kann (z.B. bei Therapien mit Zytostatika, radioaktiven Stoffen oder einer<br />

Thalliumszintigraphie)?<br />

Ist mir bekannt, an wen ich mich wenden kann (Ansprechperson), wenn sich Fragen für mich ergeben?<br />

Siehe Kapitel 3.4.1<br />

(Seite 57 ff)<br />

Siehe auch 3.5.2.12 im<br />

Kapitel <strong>Betreuung</strong>sort,<br />

Seite 65<br />

Zu den ASchG-Rechtsgr<strong>und</strong>lagen siehe Hinweise für ArbeitgeberInnen. Die Pflichten der ArbeitnehmerInnen sind in § 15 ASchG geregelt, sie müssen z.B.<br />

die persönliche Schutzausrüstung gemäß ihrer Unterweisung <strong>und</strong> Anweisungen der ArbeitgeberInnen benutzen (§ 69 Abs. 3 ASchG), Arbeitsunfälle <strong>und</strong><br />

Beinaheunfälle sowie ernste <strong>und</strong> unmittelbare Gefahren melden <strong>und</strong> sich so verhalten, dass eine Gefahr möglichst vermieden wird. Dazu zählt auch die<br />

Benutzung persönlicher Schutzausrüstung entsprechend ihrer Unterweisung <strong>und</strong> den Anweisungen der ArbeitgeberInnen (§ 69 Abs. 3 ASchG). Wichtig in<br />

diesem Bereich sind auch Rechte <strong>und</strong> Pflichten des Arbeitsrechts wie z.B. Fürsorgepflicht der ArbeitgeberInnen, Regelungen im Arbeitsvertrag,<br />

Betriebsvereinbarungen.<br />

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