Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Nach der Dokumentationsverordnung (DOK-VO) muss das Sicherheits-<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzdokument vor allem folgende Angaben<br />
enthalten: (sofern auf die Arbeitsstätte zutreffend, zum Teil besteht Gestaltungsspielraum,<br />
etwa bei der Darstellungsform)<br />
m Beteiligte <strong>und</strong> Verantwortliche<br />
Aus dem Dokument muss hervorgehen, wer die Arbeitsplatzevaluierung<br />
durchgeführt hat, wer für die Umsetzung der Maßnahme<br />
verantwortlich ist – dies wird in den meisten Fällen die ArbeitgeberIn<br />
sein – <strong>und</strong> wer bei der Arbeitsplatzevaluierung beteiligt<br />
wurde. In jedem Fall müssen beteiligt werden: Sicherheitsfachkraft<br />
(SFK), ArbeitsmedizinerIn (AM), Betriebsrat (BR) oder –<br />
wenn kein Betriebsrat vorhanden ist, dann die Sicherheitsvertrauensperson<br />
(SVP). Gibt es auch keine SVP, müssen nachweislich<br />
alle ArbeitnehmerInnen bei der Arbeitsplatzevaluierung beteiligt<br />
werden.<br />
m Angaben zu den evaluierten Bereichen der Arbeitsstätte (z.B.<br />
Stützpunkte) <strong>und</strong> zu den Arbeitsvorgängen in auswärtigen Arbeitsstellen,<br />
die der Arbeitsstätte organisatorisch zugeordnet sind<br />
(Ort <strong>und</strong> Kurzbeschreibung z.B. Art <strong>und</strong> Umfang der Arbeiten/Arbeitsvorgänge,<br />
verwendete Arbeitsmittel, verwendete gefährliche<br />
Arbeitsstoffe).<br />
m festgestellte Gefährdungen <strong>und</strong> jeweils konkrete technische<br />
<strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen <strong>und</strong> Anweisungen gegen<br />
diese Gefährdungen (inkl. Not- <strong>und</strong> Rettungsmaßnahmen)<br />
Dabei ist zu beachten, dass jede Gefährdung zu beurteilen ist,<br />
die ermittelt wurde.<br />
Die Kausalkette Gefahr --> Schutzziel --> Maßnahme muss in der<br />
Arbeitsplatzevaluierung (im Allgemeinen im "Maßnahmenblatt"<br />
der Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzdokumente) erkennbar<br />
sein.<br />
Bei der Festlegung <strong>und</strong> Umsetzung von Maßnahmen müssen die<br />
Gr<strong>und</strong>sätze der Gefahrenverhütung § 7 ASchG eingehalten werden.<br />
Diese lauten (vereinfacht ausgedrückt): Gefahren wenn<br />
möglich beseitigen oder minimieren, technische <strong>und</strong> organisatorische<br />
Maßnahmen haben Vorrang vor personenbezogenen Maßnahmen<br />
wie Unterweisung oder persönliche Schutzausrüstung.<br />
Bei der persönlichen Schutzausrüstung muss konkret angegeben<br />
werden, welche Ausrüstungsgegenstände der persönlichen<br />
Schutzausrüstung (Handschuhe, Hautmittel) für welche Tätigkeiten<br />
erforderlich sind.<br />
Auch Not- <strong>und</strong> Rettungs- bzw. Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen<br />
angeführt sein.<br />
Für den Bereich <strong>Mobile</strong> <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> ist z. B. festzulegen,<br />
wie Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente<br />
vermieden werden können bzw. das Prozedere nach<br />
einer doch erfolgten (Nadel)Stichverletzung, etwa wohin (z. B. an<br />
welche Ambulanz) die Betroffenen sich konkret für eine Blutabnahme<br />
oder Einleitung einer medikamentösen Versorgung wenden<br />
können.<br />
m Termine <strong>und</strong> Zuständigkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen<br />
m Gegebenenfalls zusätzliche sicherheitsrelevante Informationen<br />
(z.B. Normen <strong>und</strong> andere Regeln der Technik).<br />
m wenn zutreffend Angaben nach § 2 Abs. 2 u. 3 DOK-VO (v.a.<br />
PSA, Vorkehrungen für ernste unmittelbare Gefahren).<br />
Wesentlich ist auch die Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen. Nachdem<br />
eine Maßnahme gesetzt oder eingeführt wurde, muss deren Wirksamkeit<br />
überprüft werden. Es muss festgestellt werden, ob mit der<br />
Maßnahme eine ausreichende Risikominderung erreicht <strong>und</strong> ob der bezweckte<br />
Erfolg erreicht wurde. Die Kontrolle der Wirksamkeit von Maßnahmen<br />
sollte von einer anderen Person durchgeführt werden als der, die die<br />
Maßnahme umgesetzt hat.<br />
Die Evaluierung <strong>und</strong> Dokumentation muss vor allem nach Arbeitsunfällen<br />
oder Beinahe-Unfällen oder bei Auftreten von arbeitsbedingten Erkrankungen<br />
sowie bei sich ändernden Bedingungen überprüft <strong>und</strong> ggf. angepasst<br />
werden. Dasselbe gilt auch bei Feststellung neuer Erkenntnisse. Damit ist<br />
gemeint, dass z.B. bei Abschätzung des Infektionsrisikos für Beschäftigte<br />
in der <strong>Mobile</strong>n <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> die Arbeitsplatzevaluierung zu überarbeiten<br />
ist, wenn es aktuellere wissenschaftliche Ergebnisse oder epidemiologische<br />
Daten gibt, die von einer anderen Gefährdung ausgehen.<br />
Die Arbeitsplatzevaluierung sollte ein möglichst knapp gehaltenes, gut lesbares<br />
<strong>und</strong> für die Beschäftigten schnell erfassbares Dokument sein. Ein<br />
häufiger "Fehler" besteht darin, Evaluierungs-Vorlagen "auszufüllen" <strong>und</strong><br />
43