Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
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Mutterschutz<br />
2.6 Mutterschutz - Schutz schwangerer <strong>und</strong> stillender Arbeitnehmerinnen<br />
Für die Beschäftigung werdender <strong>und</strong> stillender Mütter am Arbeitsplatz gelten besonderen Bestimmungen. Diese dienen dem Schutz der Sicherheit <strong>und</strong> der<br />
Ges<strong>und</strong>heit der Arbeitnehmerin einerseits <strong>und</strong> dem Schutz des Kindes andererseits. Im Zuge der Mutterschutzevaluierung (Ermittlung <strong>und</strong> Beurteilung der<br />
Gefahren für werdende <strong>und</strong> stillende Arbeitnehmerinnen, §§ 2a, 2b MSchG) ist zu klären, ob bei Aufrechterhaltung der Tätigkeit der besondere Schutz gewahrt<br />
werden kann oder ob eine Änderung der Arbeitsbedingungen bzw. des Aufgabenbereiches erfolgen muss. Die Mutterschutzevaluierung bringt Klarheit<br />
darüber, ob bei Durchführung der bisherigen Tätigkeit eine Gefährdung besteht, welche Maßnahmen zu setzen sind <strong>und</strong> ob bzw. welche Änderungen<br />
der Beschäftigung vorzunehmen sind.<br />
Eine Mutterschutzevaluierung muss für all jene Arbeitsplätze vorhanden sein, an denen Frauen beschäftigt werden. Im Zuge einer Schwangerschaftsmeldung<br />
ist nochmals zu prüfen, ob alle Gefährdungen auch im Einzelfall berücksichtigt sind.<br />
Die Mutterschutzevaluierung muss eindeutig ergeben, ob Änderungen der bisherigen Tätigkeit erforderlich sind oder ob die bisherigen Tätigkeiten weiterhin<br />
ausgeübt werden können. Auch muss aus der Mutterschutzevaluierung klar hervorgehen, ob die werdende/stillende Mutter durch ArbeitgeberIn freizustellen<br />
ist, weil sowohl eine Änderung der Arbeitsbedingungen als auch eine Beschäftigung an einem anderen (geeigneten) Arbeitsplatz nicht möglich sind. Für<br />
werdende Mütter besteht ein Kündigungsschutz.<br />
Die besonderen Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes (MSchG) werden unmittelbar nach erfolgter Meldung der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin<br />
bzw. der Mitteilung über das Stillen wirksam. Für die Einhaltung der Schutzbestimmungen ist der/die ArbeitgeberIn verantwortlich.<br />
Um sich als werdende oder stillende Mutter am Arbeitsplatz sicher für das Kind <strong>und</strong> sich selbst fühlen zu können, ist es wichtig , sich durch Präventivfachkräfte<br />
(ArbeitsmedizinerIn, Sicherheitsfachkraft), Sicherheitsvertrauenspersonen, Betriebsrat, ArbeitgeberIn entsprechend informieren zu lassen. Auch die<br />
<strong>Arbeitsinspektion</strong> steht jederzeit für Information <strong>und</strong> Beratung zur Verfügung (www.arbeitsinspektion.gv.at).<br />
Hinweis für Arbeitnehmerinnen: Sinnvoll ist es aber auch, sich bereits bei Bestehen eines Kinderwunsches darüber zu informieren, was im Falle einer<br />
Schwangerschaft/Stillzeit – nicht nur am Arbeitsplatz sondern auch im Alltag - beachtet werden sollte.<br />
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