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Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion

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Glossar <strong>und</strong> Definitionen<br />

5 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN<br />

5.1 Glossar <strong>und</strong> Definitionen<br />

<strong>Mobile</strong> <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong><br />

Im Zusammenhang mit diesem Leitfaden steht dieser Begriff für alle im Zusammenhang mit der <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> zu Hause stattfindenden,<br />

st<strong>und</strong>enweisen Arbeitsvorgängen/Tätigkeiten von geschultem Personal zur Unterstützung bei <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> zu Hause, z.B. Hauskrankenpflege,<br />

Heimhilfe, mobile Krankenpflege<br />

Gefahren<br />

Unter Gefahren sind arbeitsbedingte physische <strong>und</strong> psychische Belastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen (§ 2 Abs. 7 ASchG).<br />

Ges<strong>und</strong>heit<br />

Unter Ges<strong>und</strong>heit ist physische <strong>und</strong> psychische Ges<strong>und</strong>heit zu verstehen (§ 2 Abs. 7a ASchG)<br />

Arbeitsvorgänge<br />

(z.B. in Wohnungen) sind im Sinne von komplexen Aufgaben mehr als Tätigkeiten. Die Arbeitsumgebung kann einen Einfluss auf die Arbeitsvorgänge<br />

haben.<br />

Betreute Personen<br />

Werden je nach Zusammenhang als zu betreuende Personen, KlientInnen oder K<strong>und</strong>Innen bezeichnet.<br />

ArbeitgeberInnen<br />

Damit sind die Träger/Organisationen in ihrer Eigenschaft als ArbeitgeberInnen in ihrer Gesamtheit oder VetreterInnen der Trägerorganisation als direkte<br />

Vorgesetzte oder Angehörige des Managements gemeint. Das ASchG definiert die Arbeitgebereigenschaft in § 2 Abs.. 1 ASchG (Arbeitsvertrag oder<br />

faktische Beschäftigung, Ausbildungsverhältnis).<br />

Heilbehelfe <strong>und</strong> Hilfsmittel<br />

Heilbehelfe (z.B. Gummistrümpfe, Inhalatoren, orthopädische Schuheinlagen ...) dienen zur Heilung oder Linderung eines Krankheitszustandes (lt. ASVG).<br />

Hilfsmittel (Rollstühle, Körperersatzstücke ...) werden gewährt, wenn die Arbeitsfähigkeit oder die Fähigkeit für die lebenswichtigen persönlichen<br />

Bedürfnisse zu sorgen, durch Verstümmelung, Verunstaltung <strong>und</strong> körperliche Gebrechen beeinträchtigt wird (lt. ASVG).<br />

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