Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
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Glossar <strong>und</strong> Definitionen<br />
5 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN<br />
5.1 Glossar <strong>und</strong> Definitionen<br />
<strong>Mobile</strong> <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong><br />
Im Zusammenhang mit diesem Leitfaden steht dieser Begriff für alle im Zusammenhang mit der <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> zu Hause stattfindenden,<br />
st<strong>und</strong>enweisen Arbeitsvorgängen/Tätigkeiten von geschultem Personal zur Unterstützung bei <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> <strong>Betreuung</strong> zu Hause, z.B. Hauskrankenpflege,<br />
Heimhilfe, mobile Krankenpflege<br />
Gefahren<br />
Unter Gefahren sind arbeitsbedingte physische <strong>und</strong> psychische Belastungen zu verstehen, die zu Fehlbeanspruchungen führen (§ 2 Abs. 7 ASchG).<br />
Ges<strong>und</strong>heit<br />
Unter Ges<strong>und</strong>heit ist physische <strong>und</strong> psychische Ges<strong>und</strong>heit zu verstehen (§ 2 Abs. 7a ASchG)<br />
Arbeitsvorgänge<br />
(z.B. in Wohnungen) sind im Sinne von komplexen Aufgaben mehr als Tätigkeiten. Die Arbeitsumgebung kann einen Einfluss auf die Arbeitsvorgänge<br />
haben.<br />
Betreute Personen<br />
Werden je nach Zusammenhang als zu betreuende Personen, KlientInnen oder K<strong>und</strong>Innen bezeichnet.<br />
ArbeitgeberInnen<br />
Damit sind die Träger/Organisationen in ihrer Eigenschaft als ArbeitgeberInnen in ihrer Gesamtheit oder VetreterInnen der Trägerorganisation als direkte<br />
Vorgesetzte oder Angehörige des Managements gemeint. Das ASchG definiert die Arbeitgebereigenschaft in § 2 Abs.. 1 ASchG (Arbeitsvertrag oder<br />
faktische Beschäftigung, Ausbildungsverhältnis).<br />
Heilbehelfe <strong>und</strong> Hilfsmittel<br />
Heilbehelfe (z.B. Gummistrümpfe, Inhalatoren, orthopädische Schuheinlagen ...) dienen zur Heilung oder Linderung eines Krankheitszustandes (lt. ASVG).<br />
Hilfsmittel (Rollstühle, Körperersatzstücke ...) werden gewährt, wenn die Arbeitsfähigkeit oder die Fähigkeit für die lebenswichtigen persönlichen<br />
Bedürfnisse zu sorgen, durch Verstümmelung, Verunstaltung <strong>und</strong> körperliche Gebrechen beeinträchtigt wird (lt. ASVG).<br />
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