Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
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Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Gender Mainstreaming im betrieblichen Arbeitsschutz bedeutet auch, dass<br />
ArbeitgeberInnen <strong>und</strong> Personen mit Arbeitsschutzaufgaben (z.B. Sicherheitsfachkräfte,<br />
ArbeitsmedizinerInnen) bei der Umsetzung des Sicherheits-<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes <strong>und</strong> bei Maßnahmen der betrieblichen<br />
Ges<strong>und</strong>heitsförderung Genderaspekte berücksichtigen <strong>und</strong> so einen für<br />
alle Beschäftigten qualitativ wirksameren Arbeitsschutz gewährleisten.<br />
3.1.5 Nadelstichverordnung<br />
Die Nadelstichverordnung (NastV) ist seit 11. Mai 2013 in Kraft. Sie konkretisiert<br />
das ASchG <strong>und</strong> ergänzt die Verordnung biologische Arbeitsstoffe<br />
(VbA) <strong>und</strong> soll durch einen sicheren Umgang mit spitzen oder scharfen<br />
medizinischen Instrumenten Verletzungen z.B. durch Injektionsnadeln verhindern<br />
helfen:<br />
- Bei der Evaluierung sind spezifische Verletzungsgefahren durch<br />
spitze oder scharfe medizinische Instrumente zu ermitteln (§§ 4f<br />
ASchG, §§ 3f VbA, § 3 NastV) – z.B. Verabreichen von Injektionen,<br />
Ablegen, Reinigen <strong>und</strong> Entsorgen von Instrumenten (Nadeln) s.a.<br />
VbA § 6 Abs. 5<br />
- Vermeidung der Exposition durch Änderung der Verfahren <strong>und</strong> Ersatz<br />
konventioneller Instrumente durch solche mit integriertem Sicherheits-<br />
<strong>und</strong> Schutzmechanismus (§ 4 NastV). Die Ersatzpflicht<br />
besteht nur, wenn der/die ArbeitgeberIn das Instrument den Beschäftigten<br />
zur Verfügung stellt – also nicht wenn die betreuten Personen<br />
selbst die Injektionsnadeln in der auswärtigen Arbeitsstelle<br />
bereitstellen.<br />
- Verbot des Recapping – Wiederaufsetzen der Schutzkappe auf gebrauchte<br />
Nadeln (relevant wenn keine sicheren Instrumente erhältlich<br />
sind).<br />
- Evaluierungsmaßnahme ist zB die Zurverfügungstellung eines stichfesten<br />
Entsorgungsbehälters (auch in auswärtigen Arbeitsstellen)<br />
s.a. VbA § 6 Abs. 5.<br />
- Besondere Information <strong>und</strong> Unterweisung zum sicheren Umgang<br />
(z.B. persönliche Schutzausrüstung - PSA, sichere Verfahren, sichere<br />
Entsorgung unmittelbar nach Verwendung scharfer oder spitzer<br />
medizinischer Instrumente, Sofortmaßnahmen - wenn doch eine<br />
Verletzung erfolgt, Bekanntmachen des internen Meldesystems).<br />
- Meldesystem für Beinaheverletzungen <strong>und</strong> Verletzungen (intern <strong>und</strong><br />
an Unfallversicherung).<br />
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