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Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion

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Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Gender Mainstreaming im betrieblichen Arbeitsschutz bedeutet auch, dass<br />

ArbeitgeberInnen <strong>und</strong> Personen mit Arbeitsschutzaufgaben (z.B. Sicherheitsfachkräfte,<br />

ArbeitsmedizinerInnen) bei der Umsetzung des Sicherheits-<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzes <strong>und</strong> bei Maßnahmen der betrieblichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsförderung Genderaspekte berücksichtigen <strong>und</strong> so einen für<br />

alle Beschäftigten qualitativ wirksameren Arbeitsschutz gewährleisten.<br />

3.1.5 Nadelstichverordnung<br />

Die Nadelstichverordnung (NastV) ist seit 11. Mai 2013 in Kraft. Sie konkretisiert<br />

das ASchG <strong>und</strong> ergänzt die Verordnung biologische Arbeitsstoffe<br />

(VbA) <strong>und</strong> soll durch einen sicheren Umgang mit spitzen oder scharfen<br />

medizinischen Instrumenten Verletzungen z.B. durch Injektionsnadeln verhindern<br />

helfen:<br />

- Bei der Evaluierung sind spezifische Verletzungsgefahren durch<br />

spitze oder scharfe medizinische Instrumente zu ermitteln (§§ 4f<br />

ASchG, §§ 3f VbA, § 3 NastV) – z.B. Verabreichen von Injektionen,<br />

Ablegen, Reinigen <strong>und</strong> Entsorgen von Instrumenten (Nadeln) s.a.<br />

VbA § 6 Abs. 5<br />

- Vermeidung der Exposition durch Änderung der Verfahren <strong>und</strong> Ersatz<br />

konventioneller Instrumente durch solche mit integriertem Sicherheits-<br />

<strong>und</strong> Schutzmechanismus (§ 4 NastV). Die Ersatzpflicht<br />

besteht nur, wenn der/die ArbeitgeberIn das Instrument den Beschäftigten<br />

zur Verfügung stellt – also nicht wenn die betreuten Personen<br />

selbst die Injektionsnadeln in der auswärtigen Arbeitsstelle<br />

bereitstellen.<br />

- Verbot des Recapping – Wiederaufsetzen der Schutzkappe auf gebrauchte<br />

Nadeln (relevant wenn keine sicheren Instrumente erhältlich<br />

sind).<br />

- Evaluierungsmaßnahme ist zB die Zurverfügungstellung eines stichfesten<br />

Entsorgungsbehälters (auch in auswärtigen Arbeitsstellen)<br />

s.a. VbA § 6 Abs. 5.<br />

- Besondere Information <strong>und</strong> Unterweisung zum sicheren Umgang<br />

(z.B. persönliche Schutzausrüstung - PSA, sichere Verfahren, sichere<br />

Entsorgung unmittelbar nach Verwendung scharfer oder spitzer<br />

medizinischer Instrumente, Sofortmaßnahmen - wenn doch eine<br />

Verletzung erfolgt, Bekanntmachen des internen Meldesystems).<br />

- Meldesystem für Beinaheverletzungen <strong>und</strong> Verletzungen (intern <strong>und</strong><br />

an Unfallversicherung).<br />

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