Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
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Chemische Arbeitsstoffe<br />
2.4.1.1 Chemische Arbeitsstoffe - Fragen an die ArbeitgeberInnen<br />
Thema Fragestellung Hinweise<br />
Reinigungs- <strong>und</strong><br />
Desinfektionsmittel<br />
Gibt es einen Desinfektions- <strong>und</strong> Hautschutzplan für die von der Organisation zur Verfügung gestellten Desinfektions<strong>und</strong><br />
<strong>Pflege</strong>mittel?<br />
Werden den Beschäftigten die im Desinfektions- bzw. Hautschutzplan definierten Mittel zur Verfügung gestellt?<br />
AMED<br />
§§ 4 Abs. 3, 7, 81 <strong>und</strong><br />
41 bis 43 ASchG, vgl.<br />
VbA<br />
§§ 4, 5 ASchG<br />
Werden die Beschäftigten über die korrekte Anwendung von Desinfektionsmitteln unterwiesen? § 14 ASchG, §§ 8, 25<br />
GKV<br />
Sind Unterlagen in Bezug auf die Kennzeichnung von gefährlichen Arbeitsstoffen für die Beschäftigten verfügbar (z.B. Sicherheitsdatenblätter)?<br />
Werden die Beschäftigten ausreichend <strong>und</strong> nachweislich über die möglichen Ges<strong>und</strong>heits-gefährdungen <strong>und</strong> die erforderlichen<br />
Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von ges<strong>und</strong>heits-gefährlichen Arbeitsstoffen unterwiesen? (z.B. für<br />
ausreichende Belüftung sorgen, die Art der zu verwendenden Schutzausrüstung)<br />
§§ 12 u 14 Abs. 5, 44<br />
ASchG, KennV<br />
§§ 4, 7, 14, 69 ASchG,<br />
§§ 8, 25 GKV<br />
Bestimmte<br />
Medikamente <strong>und</strong><br />
Therapien<br />
Wissen die Beschäftigten Bescheid, wie sie sich vor Risiken der von den zu betreuenden Personen eingenommenen<br />
Medikamenten bzw. den Körperausscheidungen schützen müssen (z.B. bei Therapien mit Zytostatika, radioaktiven<br />
Stoffen oder einer Thalliumszintigraphie)?<br />
§§ 14, 81 ASchG,<br />
§§ 8, 25 GKV<br />
Für dieses Kapitel relevante Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: §§ 3 bis 5 ASchG (Allgemeine Pflichten der ArbeitgeberInnen, Arbeitsplatzevaluierung <strong>und</strong> Dokumentation),<br />
§ 7 ASchG (Gr<strong>und</strong>sätze der Gefahrenverhütung), §§ 12 <strong>und</strong> 14 ASchG (Information <strong>und</strong> Unterweisung), §§ 41 bis 43 ASchG (Evaluierung gefährlicher<br />
Arbeitsstoffe), §§ 69ff (persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, s.a. AAV), § 2 DOK-VO (Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzdokument),<br />
7. Abschnitt ASchG (Präventivdienstbetreuung), Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011).<br />
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