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Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion

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Chemische Arbeitsstoffe<br />

2.4.1.1 Chemische Arbeitsstoffe - Fragen an die ArbeitgeberInnen<br />

Thema Fragestellung Hinweise<br />

Reinigungs- <strong>und</strong><br />

Desinfektionsmittel<br />

Gibt es einen Desinfektions- <strong>und</strong> Hautschutzplan für die von der Organisation zur Verfügung gestellten Desinfektions<strong>und</strong><br />

<strong>Pflege</strong>mittel?<br />

Werden den Beschäftigten die im Desinfektions- bzw. Hautschutzplan definierten Mittel zur Verfügung gestellt?<br />

AMED<br />

§§ 4 Abs. 3, 7, 81 <strong>und</strong><br />

41 bis 43 ASchG, vgl.<br />

VbA<br />

§§ 4, 5 ASchG<br />

Werden die Beschäftigten über die korrekte Anwendung von Desinfektionsmitteln unterwiesen? § 14 ASchG, §§ 8, 25<br />

GKV<br />

Sind Unterlagen in Bezug auf die Kennzeichnung von gefährlichen Arbeitsstoffen für die Beschäftigten verfügbar (z.B. Sicherheitsdatenblätter)?<br />

Werden die Beschäftigten ausreichend <strong>und</strong> nachweislich über die möglichen Ges<strong>und</strong>heits-gefährdungen <strong>und</strong> die erforderlichen<br />

Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von ges<strong>und</strong>heits-gefährlichen Arbeitsstoffen unterwiesen? (z.B. für<br />

ausreichende Belüftung sorgen, die Art der zu verwendenden Schutzausrüstung)<br />

§§ 12 u 14 Abs. 5, 44<br />

ASchG, KennV<br />

§§ 4, 7, 14, 69 ASchG,<br />

§§ 8, 25 GKV<br />

Bestimmte<br />

Medikamente <strong>und</strong><br />

Therapien<br />

Wissen die Beschäftigten Bescheid, wie sie sich vor Risiken der von den zu betreuenden Personen eingenommenen<br />

Medikamenten bzw. den Körperausscheidungen schützen müssen (z.B. bei Therapien mit Zytostatika, radioaktiven<br />

Stoffen oder einer Thalliumszintigraphie)?<br />

§§ 14, 81 ASchG,<br />

§§ 8, 25 GKV<br />

Für dieses Kapitel relevante Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: §§ 3 bis 5 ASchG (Allgemeine Pflichten der ArbeitgeberInnen, Arbeitsplatzevaluierung <strong>und</strong> Dokumentation),<br />

§ 7 ASchG (Gr<strong>und</strong>sätze der Gefahrenverhütung), §§ 12 <strong>und</strong> 14 ASchG (Information <strong>und</strong> Unterweisung), §§ 41 bis 43 ASchG (Evaluierung gefährlicher<br />

Arbeitsstoffe), §§ 69ff (persönliche Schutzausrüstung, Arbeitskleidung, s.a. AAV), § 2 DOK-VO (Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzdokument),<br />

7. Abschnitt ASchG (Präventivdienstbetreuung), Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011).<br />

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