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Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion

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<strong>Betreuung</strong>sort <strong>und</strong> Anfahrtswege<br />

Solche Steckdosen sollte man<br />

besser meiden!<br />

Wenn Wohnungen nicht mit einem 30 mA FI (Fehlerstrom-Schutzschaltern)<br />

ausgerüstet sind, sind nach § 5 Abs.3 ESV 2012 entsprechende Vorschaltgeräte<br />

zu verwenden. Dies gilt nur für elektrische Geräte, die von<br />

den Trägerorganisationen (ArbeitgeberInnen) zur Verfügung gestellt wurden!<br />

3.5.2.8 Raumklima - Raumtemperatur<br />

Bei kaltem Wetter wird oft zwischen überheizten Wohnungen <strong>und</strong> kalter<br />

Außenluft gewechselt. In entsprechenden Schulungen sind mögliche Maßnahmen<br />

zu besprechen; wie z.B. mehrere dünne Bekleidungsschichten<br />

übereinander, Funktions- oder Thermobekleidung, etc.<br />

Zugluft: Längeres Arbeiten in Zugluft ist zu vermeiden. Besser kurz Stoßlüften,<br />

dann Fenster wieder schließen.<br />

Beispiele von defekten Kabeln bzw. Geräteanschlüssen<br />

Blanke Elektroleitungen oder Kabel mit defekter Isolierung dürfen auf<br />

keinen Fall berührt werden.<br />

Bedenkliche Elektroinstallationen<br />

Trockene Luft kann zu Reizungen der Atemwege führen. Bei kurzen Besuchen<br />

hilft nur Lüften. Luftbefeuchter sind wegen der Wartungsanforderungen<br />

oft problematisch.<br />

3.5.2.9 Tabakrauch<br />

ArbeitnehmerInnen sind möglichst vor den Einwirkungen durch Tabakrauch<br />

zu schützen. Dies gilt natürlich in besonderem Maße für NichtraucherInnen.<br />

Werden KlientInnen in Wohnungen betreut, in denen geraucht<br />

wird, ist möglichst auf den NichtraucherInnenschutz zu achten.<br />

Es gibt einige "gute Beispiele" von verschiedenen Organisationen wie mit<br />

dieser Thematik umgegangen werden kann:<br />

Bereits bei Beginn der <strong>Betreuung</strong> auf die Erfordernisse des NichtraucherInnenschutzes<br />

hinweisen, beispielsweise Festlegungen, wie kein Rauchen<br />

in der Anwesenheit der mobilen Dienste, ggf. Lüften vor Beginn der<br />

Tätigkeit, etc.<br />

<strong>und</strong> solche, die sofort zu ersetzen sind<br />

Bewährt haben sich auch deutliche (großflächige) Hinweise am Cover der<br />

bei den betreuten Personen aufliegenden Dokumentationsmappe.<br />

(Anm.: § 30 ASchG ist hier nicht zutreffend, da es sich bei den Wohnungen<br />

der betreuten Personen um keine Arbeitsstätten sondern um auswärtige<br />

Arbeitsstellen im Sinn des ASchG handelt!)<br />

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