Mobile Pflege und Betreuung - Arbeitsinspektion
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<strong>Betreuung</strong>sort <strong>und</strong> Anfahrtswege<br />
Solche Steckdosen sollte man<br />
besser meiden!<br />
Wenn Wohnungen nicht mit einem 30 mA FI (Fehlerstrom-Schutzschaltern)<br />
ausgerüstet sind, sind nach § 5 Abs.3 ESV 2012 entsprechende Vorschaltgeräte<br />
zu verwenden. Dies gilt nur für elektrische Geräte, die von<br />
den Trägerorganisationen (ArbeitgeberInnen) zur Verfügung gestellt wurden!<br />
3.5.2.8 Raumklima - Raumtemperatur<br />
Bei kaltem Wetter wird oft zwischen überheizten Wohnungen <strong>und</strong> kalter<br />
Außenluft gewechselt. In entsprechenden Schulungen sind mögliche Maßnahmen<br />
zu besprechen; wie z.B. mehrere dünne Bekleidungsschichten<br />
übereinander, Funktions- oder Thermobekleidung, etc.<br />
Zugluft: Längeres Arbeiten in Zugluft ist zu vermeiden. Besser kurz Stoßlüften,<br />
dann Fenster wieder schließen.<br />
Beispiele von defekten Kabeln bzw. Geräteanschlüssen<br />
Blanke Elektroleitungen oder Kabel mit defekter Isolierung dürfen auf<br />
keinen Fall berührt werden.<br />
Bedenkliche Elektroinstallationen<br />
Trockene Luft kann zu Reizungen der Atemwege führen. Bei kurzen Besuchen<br />
hilft nur Lüften. Luftbefeuchter sind wegen der Wartungsanforderungen<br />
oft problematisch.<br />
3.5.2.9 Tabakrauch<br />
ArbeitnehmerInnen sind möglichst vor den Einwirkungen durch Tabakrauch<br />
zu schützen. Dies gilt natürlich in besonderem Maße für NichtraucherInnen.<br />
Werden KlientInnen in Wohnungen betreut, in denen geraucht<br />
wird, ist möglichst auf den NichtraucherInnenschutz zu achten.<br />
Es gibt einige "gute Beispiele" von verschiedenen Organisationen wie mit<br />
dieser Thematik umgegangen werden kann:<br />
Bereits bei Beginn der <strong>Betreuung</strong> auf die Erfordernisse des NichtraucherInnenschutzes<br />
hinweisen, beispielsweise Festlegungen, wie kein Rauchen<br />
in der Anwesenheit der mobilen Dienste, ggf. Lüften vor Beginn der<br />
Tätigkeit, etc.<br />
<strong>und</strong> solche, die sofort zu ersetzen sind<br />
Bewährt haben sich auch deutliche (großflächige) Hinweise am Cover der<br />
bei den betreuten Personen aufliegenden Dokumentationsmappe.<br />
(Anm.: § 30 ASchG ist hier nicht zutreffend, da es sich bei den Wohnungen<br />
der betreuten Personen um keine Arbeitsstätten sondern um auswärtige<br />
Arbeitsstellen im Sinn des ASchG handelt!)<br />
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