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Die Anzeigepflicht von Ärzten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ...

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<strong>Anzeigepflicht</strong> für Behörden <strong>und</strong> öffentliche <strong>Die</strong>nststellen<br />

4.4. Rechtsfolgen bei Verletzung der <strong>Anzeigepflicht</strong> nach<br />

§ 78 StPO<br />

Bei Verletzung der <strong>Anzeigepflicht</strong> nach § 78 StPO kann der Tatbestand des<br />

Amtsmissbrauchs durch Unterlassen (§§ 2, 302 StGB) erfüllt sein. Allerdings ist<br />

die Garantenstellung des Beamten dafür Voraussetzung, deren Reichweite sehr<br />

umstritten ist. <strong>Die</strong> Judikatur tendiert dazu jeden anzeigepflichtigen Beamten bei<br />

Unterlassen der Anzeige zu bestrafen. Als Beispiel dazu wertet der OGH das<br />

Nicht-Anzeigen eines Leiters eines Jugendamtes, der in Erfahrung brachte, dass<br />

die Mutter seines unter Amtsvorm<strong>und</strong>schaft stehenden Kindes als Minderjährige<br />

<strong>von</strong> ihrem Stiefvater missbraucht worden war, als Amtsmissbrauch. 364 In einer<br />

weiteren Entscheidung 365 wurde ein Volksschuldirektor wegen Amtsmissbrauchs<br />

verurteilt, weil er ein vergangenes, unsittliches Verhalten eines Lehrers gegenüber<br />

einer Schülerin, nicht angezeigt hatte.<br />

Gegen diese Tendenz spricht sich zB Bertel 366 aus <strong>und</strong> meint, dass nur<br />

solche Beamte, deren Hauptaufgabe in der Strafverfolgung liegt – hauptsächlich<br />

Exekutivbeamte, bei Unterlassen einer Anzeige wegen Amtsmissbrauch zu<br />

bestrafen sind.<br />

Einen Mittelweg vertreten Medigovic 367 <strong>und</strong> Schwaighofer 368 , die auch dann<br />

einen Amtsmissbrauch annehmen, wenn die Behörde Garant für die Abwendung<br />

bestimmter Schäden ist <strong>und</strong> eine Anzeige dazu geeignet ist um diese Schäden zu<br />

verhindern. 369<br />

364 OGH 05.04.1990, 12 Os 14/90 (uv); Pilnacek, ÖA 1994 H 3, 83.<br />

365 OGH 01.07.1955, 5 Os 558/55 = SSt 26/44 = EvBl 1956/117; siehe auch Medigovic,<br />

Unterlassung der Anzeige nach § 84 StPO – Amtsmißbrauch? JBl 1992, 420 (424) FN 24.<br />

366 Bertel in Fuchs/Ratz, Wiener Komm zur StPO § 302 Rz 39 f.<br />

367 Medigovic, JBl 1992, 425 f.<br />

368 Schwaighofer in Fuchs/Ratz, Wiener Komm zur StPO § 78 Rz 36.<br />

369 Schwaighofer in Fuchs/Ratz, Wiener Komm zur StPO § 78 Rz 36.<br />

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