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Die Anzeigepflicht von Ärzten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ...

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Ärztliche <strong>Anzeigepflicht</strong><br />

6.4. Rechtsfolgen bei Verletzung der ärztlichen <strong>Anzeigepflicht</strong><br />

Bei einem Verstoß gegen die ursprüngliche ärztliche <strong>Anzeigepflicht</strong> gem<br />

§ 359 StG waren gerichtliche Konsequenzen vorgesehen. Als sie jedoch ab dem<br />

Jahre 1975 in entkriminalisierter Form im ÄrzteG geregelt war, stellte der Verstoß<br />

gegen die ärztliche Verpflichtung zur Anzeige nach § 10a ÄrzteG aF bzw<br />

§ 27 ÄrzteG 1984 bloß ein disziplinäres Vergehen gegen die ärztlichen<br />

Standespflichten dar. 515 Ab 1996 wurde eine Verletzung der ärztlichen<br />

<strong>Anzeigepflicht</strong> jedoch mit dem BGBl 1996/378 als Verwaltungsübertretung gem<br />

§ 108 Abs 3 ÄrzteG aF geahndet. 516 Durch die ÄrzteG Novelle 1998 wurde diese<br />

Änderung wieder zurückgenommen <strong>und</strong> darin wiederum eine bloß<br />

disziplinarrechtliche Sanktionierung bei einem Verstoß gegen die ärztliche<br />

<strong>Anzeigepflicht</strong> verankert.<br />

6.4.1. Disziplinarrechtliche Folgen<br />

Auf disziplinarrechtlicher Seite kommen die §§ 135 ff ÄrzteG zur Anwendung. Gem<br />

§ 135 Abs 1 ÄrzteG betreffen diese Regelungen Ärzte, die ordentliche<br />

Kammerangehörige 517 sind <strong>und</strong> Ärzte gem §§ 35, 36 <strong>und</strong> 37 ÄrzteG. Auch Ärzte,<br />

die über eine Bewilligung gem §§ 32 oder 33 ÄrzteG verfügen, unabhängig da<strong>von</strong>,<br />

ob sie ihre ärztliche Tätigkeit freiberuflich oder im Rahmen eine<br />

<strong>Die</strong>nstverhältnisses, ausüben zählen dazu.<br />

Allerdings sind gem § 136 Abs 4 ÄrzteG auf Ärzte, die ihren Beruf im<br />

Rahmen eines <strong>Die</strong>nstverhältnisses bei einer Gebietskörperschaft oder einer<br />

anderen Körperschaft öffentlichen Rechts mit eigenem Disziplinarrecht ausüben,<br />

515 ErläutRV 1587 BlgNR 13. GP 5; Maresch/Schick, Forensia 1988, 215 <strong>und</strong> Rotter/Schick<br />

in FS Maresch 81.<br />

516 Zahrl, RdM 1998, 19.<br />

517 Vgl VwSlg NF 4817 A.<br />

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