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Die Anzeigepflicht von Ärzten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ...

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Kinderschutzgruppen<br />

<strong>von</strong> 24 St<strong>und</strong>en statt. Zusätzlich findet einmal pro Monat ein gemeinsames Treffen<br />

beider Kinderschutzgruppen statt. 635<br />

9.2.2. Vorgehensweise im konkreten Einzelfall<br />

Es sei an dieser Stelle noch einmal erwähnt, dass die Kinderschutzgruppe auf der<br />

einen Seite in schwierigen <strong>und</strong> emotional stark belasteten Situationen zur<br />

Entlastung des stationsführenden Arztes tätig wird <strong>und</strong> auf der anderen Seite<br />

durch die Arbeit des interdisziplinären Teams eine sehr rasche Abklärung des<br />

Verdachts möglich ist. Wesentlich dafür sind die berufliche Erfahrung <strong>und</strong> das<br />

standardisierte Vorgehen bei Verdachtsfällen. 636<br />

<strong>Die</strong> Kinderschutzgruppe gibt Hilfestellung bei fachlichen Anforderungen, wie<br />

zB bei gerichtsmedizinischen oder gynäkologischen Untersuchungen,<br />

psychosozialen Betreuung oder auch bei rechtlichen Fragen, wie der Anzeige an<br />

die Polizei, Meldung an den Jugendwohlfahrtsträger, Dokumentationspflichten, der<br />

Einvernahme usw. 637<br />

Nicht zuletzt sind verbesserte Möglichkeiten zum Kontakt zu anderen<br />

Einrichtungen, die sich um das Wohl des Kindes bemühen, wie<br />

Jugendwohlfahrtsträger, Kinderschutzzentren, Kinder- <strong>und</strong> Jugendanwaltschaften,<br />

Kinderpsychiatrie, Gerichtsmedizin, andere Kinderschutzgruppen, <strong>und</strong> Polizei <strong>und</strong><br />

Gericht möglich. 638<br />

Der Leitfaden des B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit, Familie <strong>und</strong> Jugend<br />

<strong>von</strong> 2008 gibt Hinweise auf verdächtige Vorgehensweisen <strong>von</strong> minderjährigen<br />

Patienten bzw ihren gesetzlichen Vertretern. Bei folgenden Feststellungen <strong>und</strong><br />

Informationen sollten Ärzte besonders hellhörig werden: 639<br />

635 Persönliches Gespräch mit Dr. Elisabeth Fandler (27.08.2009).<br />

636 Thun-Hohenstein, WMW 2005, 155/15-16, 366; BMGFJ, Leitfaden für die Kinderschutzarbeit<br />

in Ges<strong>und</strong>heitsberufen 30.<br />

637 http://www.gs<strong>und</strong>.net/cms/beitrag/10114454/2875326/ (29.06.2009).<br />

638 BMGFJ, Leitfaden für die Kinderschutzarbeit in Ges<strong>und</strong>heitsberufen 30.<br />

639 BMGFJ, Leitfaden für die Kinderschutzarbeit in Ges<strong>und</strong>heitsberufen 14.<br />

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