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Die Anzeigepflicht von Ärzten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ...

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Ärztliche <strong>Anzeigepflicht</strong><br />

Opferschutzeinrichtungen sind Einrichtungen, die auf Basis des SPG vom<br />

Gewaltpräventionsbeirat im BMI fachlich anerkannt wurden <strong>und</strong> gegebenenfalls<br />

auch gefördert werden. 505<br />

Wurde eine volljährige Person, die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen<br />

kann, schwer verletzt, gilt das eben ausgeführte in gleichem Maße <strong>und</strong> der Arzt ist<br />

ausnahmslos zu einer Anzeige verpflichtet.<br />

6.3.2.2. Minderjährige Personen<br />

Wurde eine minderjährige Person schwer verletzt, so ist der Arzt zur<br />

unverzüglichen Anzeige verpflichtet. Eine Ausnahme besteht allerdings nach dem<br />

Gesetzeswortlaut, wenn die Voraussetzungen <strong>von</strong> § 54 Abs 5 ÄrzteG (Verdacht<br />

gegen nahen Angehörigen, Kindeswohl <strong>und</strong> Zusammenarbeit mit dem<br />

Jugendwohlfahrtsträger) vorliegen. 506 Fraglich ist, ob bei einer schweren<br />

Verletzung eines Minderjährigen eine Meldung an den Jugendwohlfahrtsträger<br />

gem § 54 Abs 6 ÄrzteG verpflichtend ist, da sich diese Meldepflicht nur auf „Fälle<br />

des Abs 5“ bezieht. Bei Betrachtung des Hintergr<strong>und</strong>es der Meldung an den<br />

Jugendwohlfahrtsträger muss beachtet werden, dass es gerade auch im Fall des<br />

§ 54 Abs 4 ÄrzteG, wenn eine minderjährige Person eine schwere<br />

Körperverletzung aufweist, nötig ist, eine Meldung an den Jugendwohlfahrtsträger<br />

zu erstatten. Aus § 2 Abs 4 JWG ergibt sich, dass der Gesetzgeber erreichen<br />

wollte, dass alle Meldungen an den Jugendwohlfahrtsträger, sei es auf Gr<strong>und</strong> <strong>von</strong><br />

§ 37 JWG oder auf Gr<strong>und</strong> berufsrechtlicher Verpflichtungen, wie zB<br />

§ 54 Abs 6 ÄrzteG, personenbezogen erfasst <strong>und</strong> unverzüglich überprüft<br />

werden. 507 Dabei ist wesentlich, dass die örtlich zuständige Behörde alle, einen<br />

bestimmten Minderjährigen betreffenden Fälle, gesammelt erfasst. In der Situation,<br />

dass ein Kind mit einer schweren Körperverletzung ins Krankenhaus gebracht wird<br />

505 Dazu zählen vor allem die Interventionsstellen, siehe<br />

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Links/intervention/start.aspx (16.09.2009);<br />

Aigner/Kierein/Kopetzki, Ärztegesetz 1998 3 § 54 FN 19.<br />

506 Aigner/Kierein/Kopetzki, Ärztegesetz 1998 3 § 54 FN 12.<br />

507 Vgl Kapitel 8.<br />

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