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Die Anzeigepflicht von Ärzten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ...

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Strafrechtsdogmatische Aspekte<br />

<strong>Die</strong> durchschnittliche Verurteilungsrate bei Fällen des Quälens oder<br />

Vernachlässigens eines Minderjährigen oder Wehrlosen betrug in den letzten<br />

Jahren österreichweit lediglich 12,9 %. 111<br />

In der folgenden Grafik sind sowohl Handlungen des Quälens oder<br />

Vernachlässigens gegenüber Minderjährigen als auch gegenüber volljährigen<br />

wehrlosen Personen erfasst.<br />

220<br />

200<br />

180<br />

160<br />

140<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Anzeigen <strong>und</strong> Verurteilungen nach § 92 StGB -<br />

Österreich<br />

Anzeigen Verurteilungen<br />

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008<br />

Quelle: Statistik Austria <strong>und</strong> Polizeiliche Kriminalstatistik des BMI<br />

Ursachen für die geringe Aufklärungsquote gibt es mehrere. Zum einen ergibt<br />

es sich schon aus der Opferqualität – ein Kind handelt anders als ein Erwachsener<br />

– zum anderen aus der Beschaffenheit des Tatortes – die meisten<br />

Kindesmisshandlungen finden zu Hause statt. Auch Tatzeugen – wenn es welche<br />

gibt – sind oft nicht sehr hilfreich, da sie idR in einem Nahe- bzw<br />

Abhängigkeitsverhältnis zum Täter stehen <strong>und</strong> die Gefahr der Verschleierung <strong>und</strong><br />

Bagatellisierung gegeben ist, wodurch eine objektive Aussage nicht zu erwarten<br />

ist. Das Interesse an der Verschleierung der Tatumstände wird oft durch die<br />

111 Der Wert ergibt sich aus der Verurteilungsstatistik <strong>von</strong> Statistik Austria <strong>und</strong> der polizeilichen<br />

Kriminalstatistik.<br />

31

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