26.05.2014 Aufrufe

Die Anzeigepflicht von Ärzten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ...

Die Anzeigepflicht von Ärzten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ...

Die Anzeigepflicht von Ärzten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Meldepflichten in <strong>Die</strong>nstrechtsgesetzen<br />

5.5. Meldepflichten iZm der Kinderbetreuung<br />

Auch im Bereich der Tagesbetreuung bestehen für Personen bei Verdacht<br />

einer Kindesmisshandlung landesgesetzliche Meldepflichten an den<br />

Jugendwohlfahrtsträger. ZB im Steiermärkischen Kinderbildungs- <strong>und</strong><br />

Kinderbetreuungsgesetz LGBl 2008/105. Dort ist in § 39 das besondere<br />

Verfahren bei Gefährdung <strong>von</strong> Kindern geregelt. <strong>Die</strong> Norm verpflichtet das<br />

Personal in den Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten<br />

<strong>und</strong> Heilpädagogische Kindergärten, Horte <strong>und</strong> Heilpädagogische Horte,<br />

Kinderhäuser, Alterserweiterte Gruppen <strong>und</strong> Tagesmütter/Tagesväter) „bei<br />

Vermutungen <strong>von</strong> Gewalt <strong>und</strong> sexueller Misshandlung an Kindern das<br />

Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde<br />

herzustellen.“<br />

Abgesehen da<strong>von</strong>, besteht diese Meldpflicht auch nach § 37 Abs 1 JWG.<br />

Siehe Kapitel 8.2.1.<br />

101

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!