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Die Anzeigepflicht von Ärzten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ...

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Strafrechtsdogmatische Aspekte<br />

3.2.3. § 85 StGB Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen<br />

§ 85. Hat die Tat für immer oder für lange Zeit<br />

1. den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des<br />

Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit,<br />

2. eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung<br />

oder<br />

3. ein schweres Leiden, Siechtum oder Berufsunfähigkeit des<br />

Geschädigten zur Folge,<br />

so ist der Täter mit Freiheitsstrafe <strong>von</strong> sechs Monaten bis zu fünf Jahren<br />

zu bestrafen.<br />

Auch in § 85 StGB sind unselbständige Qualifikationen des Gr<strong>und</strong>delikts<br />

der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 oder Abs 2 StGB normiert. Es handelt sich<br />

dabei um Erfolgsqualifikationen nach § 7 Abs 2 StGB, wonach auf der subjektiven<br />

Ebene bereits Fahrlässigkeit genügt, um den Tatbestand zu erfüllen. 203<br />

§ 85 Z 1 StGB betrifft den Verlust oder die schwere Schädigung der<br />

Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs <strong>und</strong> der Fortpflanzung. Unter<br />

Sprache wird die Fähigkeit zu artikuliertem Reden verstanden, deren Verlust oder<br />

schwere Schädigung auch psychisch bedingt möglich ist. Mit Sehvermögen ist die<br />

Fähigkeit, Dinge mit den Augen wahrzunehmen, gemeint. Gehör bedeutet<br />

artikulierte Laute zu verstehen. <strong>Die</strong> Fortpflanzungsfähigkeit erfasst die Beischlafs-,<br />

Zeugungs-, Empfängnis- <strong>und</strong> Gebärfähigkeit. 204<br />

Mit der in § 85 Z 2 StGB normierten erheblichen Verstümmelung sind der<br />

Verlust eines wesentlichen Körperteils vor allem <strong>von</strong> Gliedmaßen, wie Arm, Bein,<br />

203 Burgstaller/Fabrizy in Höpfel/Ratz, Wiener Komm zum StGB 2 § 85 Rz 2 ff; Messner in<br />

Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer, Salzburger Komm zum StGB § 85 Rz 1, 9, 49;<br />

Leukauf/Steininger, StGB 3 § 85 Rz 1, 20.<br />

204 Burgstaller/Fabrizy in Höpfel/Ratz, Wiener Komm zum StGB 2 § 85 Rz 5 ff; Leukauf/Steininger,<br />

StGB 3 § 85 Rz 5 ff; Messner in Triffterer/Rosbaud/Hinterhofer, Salzburger Komm zum StGB<br />

§ 85 Rz 26 ff.<br />

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