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Die Anzeigepflicht von Ärzten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ...

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Kinderschutzgruppen<br />

o Verletzungen, die auf das Alter <strong>und</strong> die Lokalisation bezogen, inadäquat<br />

sind<br />

o Erklärungen, die nicht zum Verletzungsmuster passen<br />

o Deutliche Verzögerung zwischen Verletzungszeit <strong>und</strong> Aufsuchen des Arztes<br />

o Sich ändernde Beschreibungen des Verletzungsherganges<br />

o Verweigerung bzw Ärger bei genauerer Exploration<br />

o Erklärungen, die nicht zum Entwicklungsalter des Kindes passen<br />

o Klagen über Überforderung bei der Kinderbetreuung<br />

o Hinweise auf unzureichendes Erziehungsvermögen, wie zB die Anwendung<br />

inadäquater Erziehungsmethoden<br />

o Gewalt in der Familie zB zwischen den (Ehe-)Partnern<br />

o Häufiger Wechsel der Betreuungseinrichtungen zB auch durch<br />

Übersiedelungen bedingt<br />

o Spontane Erzählungen über eigene belastende Kindheit der<br />

Erziehungsberechtigten<br />

Der Arzt sollte bei einem Kind mit Verdacht auf Misshandlung auch beachten,<br />

ob das Kind in der Vergangenheit schon öfters mit ähnlichen Symptomen<br />

vorgestellt wurde. Der sog Spitalstourismus kann ein Indiz für eine<br />

Kindesmisshandlung sein. Deswegen sollte auch Kontakt mit anderen<br />

medizinischen Versorgungseinrichtungen, wie zB dem Hausarzt Kontakt<br />

aufgenommen werden. 640<br />

Bei einem konkreten Verdacht auf Kindesmisshandlung erfolgt anfangs eine<br />

genaue Dokumentation <strong>und</strong> Untersuchung des Kindes. Der Verdacht wird dabei<br />

meist <strong>von</strong> dem Ambulanz- oder Stationsarzt festgestellt, der eine stationäre<br />

Aufnahme sowie die Zuweisung zur Kinderschutzgruppe veranlasst. Siehe auch<br />

das Formular „Zuweisung an die Kinderschutzgruppe“ im Anhang. 641 Bereits zu<br />

diesem Zeitpunkt müssen die Eltern über die Zuweisung zur Kinderschutzgruppe<br />

informiert werden. In weiterer Folge kommt es zu einer ersten Beratung der<br />

Kinderschutzgruppe, die ihre konsiliarische Empfehlung an den behandelnden Arzt<br />

640 BMGFJ, Leitfaden für die Kinderschutzarbeit in Ges<strong>und</strong>heitsberufen 38.<br />

641 <strong>Die</strong>ses Formular wird auch <strong>von</strong> niedergelassenen <strong>Ärzten</strong> verwendet.<br />

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