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Die Anzeigepflicht von Ärzten, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und ...

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Kinderschutzgruppen<br />

9.2.1. Zusammensetzung der Kinderschutzgruppe<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich stützt sich eine Kinderschutzgruppe auf drei Säulen: 631<br />

• Medizinisches Personal<br />

• Psychologie<br />

• Jugendwohlfahrt<br />

Dabei besteht das interdisziplinäre Team der Kinderschutzgruppe aus<br />

Fachärzten der Pädiatrie <strong>und</strong>/oder der Kinderchirurgie, Psychologen <strong>und</strong><br />

Psychotherapeuten, Sozialarbeitern, Krankenschwestern <strong>und</strong> Pflegern. Als<br />

außerordentliche Mitglieder der Kinderschutzgruppe Graz sind eine Fachärztin für<br />

Gynäkologie <strong>und</strong> eine Fachärztin für Gerichtsmedizin anzuführen. 632<br />

Das Mitwirken <strong>von</strong> Gerichtsmedizinern in der Grazer Kinderschutzgruppe ist<br />

in Österreich einzigartig. 633 Gerichtsmedizinische Bef<strong>und</strong>e sind hochfachliche,<br />

neutrale ärztliche Gutachten, die in erster Linie die Verletzungsursachen eruieren<br />

können <strong>und</strong> in weitere Folge dadurch die Verletzungsgeschichte/Anamnese, die<br />

<strong>von</strong> den Opfern bzw Erziehungsberechtigten geschildert wird, überprüfen können.<br />

<strong>Die</strong> Bef<strong>und</strong>e können eine Misshandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigen<br />

oder ausschließen. 634<br />

<strong>Die</strong> Kinderschutzgruppen der Univ. Klinik für Kinder- <strong>und</strong> Jugendheilk<strong>und</strong>e<br />

Graz <strong>und</strong> der Univ. Klinik für Kinderchirurgie Graz beraten getrennt <strong>von</strong>einander<br />

einmal pro Woche, in Krisenfällen jedoch findet ein Zusammentreffen innerhalb<br />

631 Thun-Hohenstein, WMW 2005, 155/15-16, 366.<br />

632 BMGFJ, Leitfaden für die Kinderschutzarbeit in Ges<strong>und</strong>heitsberufen 30; vgl auch<br />

http://www.gs<strong>und</strong>.net/cms/beitrag/10114454/2875326/ (29.06.2009).<br />

633 Dabei handelt es sich um eine Wiedereinführung des „Grazer Modells“, welches einige Jahre<br />

an der Grazer Kinderklinik existierte. Bis zum Jahr 1994 haben Gerichtsmediziner den <strong>Ärzten</strong><br />

die „lästige <strong>Anzeigepflicht</strong>“ angenommen. Schick in FS Moos 306; vgl auch Maresch/Schick,<br />

Forensia 1988, 215; Rotter/Schick in FS Maresch 81 f; Persönliches Gespräch mit Univ. Prof.<br />

Dr. Eduard Peter Leinzinger, Universitätsprofessor für Gerichtliche Medizin (03.09.2009).<br />

634 Persönliches Gespräch mit Dr. Nikolaus Krebs, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Ludwig<br />

Boltzmann Instituts für Klinisch-Forensische Bildgebung, Mitglied der Kinderschutzgruppe<br />

Graz (01.09.2009).<br />

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