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Die Ce-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien

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CE-<strong>Kennzeichnung</strong>, <strong>Teil</strong> 2 <strong>Richtlinien</strong>, Seite 15<br />

Produkt ausschließlich die Niederspannungsrichtlinie, die sich gleichwohl mit allen<br />

Sicherheitsaspekten - einschließlich der mechanischen Sicherheit - befasst.<br />

Ein Beispiel sind die handgeführten und transportablen motorbetriebenen Elektrowerkzeuge.<br />

In der Arbeitsgruppe Niederspannungsrichtlinie (LVD Working Party) kam man überein, dass<br />

die Normen, diese Gruppe von Betriebsmitteln behandeln, im Amtsblatt der Europäischen<br />

Gemeinschaften ausschließlich unter der Maschinenrichtlinie veröffentlicht werden sollen.<br />

Weiterhin kam man überein, vorzugsweise die Konformitätsbewertungsverfahren der<br />

Maschinenrichtlinie und nicht die der Niederspannungsrichtlinie anzuwenden.<br />

Mit Ausnahme der in Artikel 1 Absatz 5 genannten Maschinen fallen alle elektrisch<br />

betriebenen Maschinen mit einer Betriebsspannung zwischen 50 und 1000 Volt<br />

Wechselstrom oder zwischen 75 und 1500 Volt Gleichstrom sowohl unter die Maschinenrichtlinie<br />

als auch unter die Niederspannungsrichtlinie. Beide <strong>Richtlinien</strong> ergänzen einander.<br />

Anhang I Wichtigste Angaben über die Sicherheitsziele für elektrische Betriebsmittel zur<br />

Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen<br />

Anlage II Betriebsmittel und Bereiche, die nicht unter diese Richtlinie fallen<br />

Anhang III CE-Konformitätskennzeichen und EG-Konformitätserklärung<br />

Anhang IV Interne Fertigungskontrolle<br />

<strong>Die</strong> Richtlinie ist ab 1. Jänner 1995 in Kraft und die Übergangsfrist ist mit 1. Jänner 1997<br />

abgelaufen. In Österreich ist die Richtlinie 73/23/EWG durch die<br />

Niederspannungsgeräteverordnung 1995 (BGBl. Nr. 51/1995) umgesetzt. [Siehe auch BGBl.<br />

Nr. 53/1995 Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in schlagwettergefährdeten<br />

Grubenbauen (ElExV-Betriebsmittel-Bergbau 1995)].<br />

ENDE NEIN<br />

Niederspannungsrichtlinie 73/23/EW G<br />

unterliegt<br />

das Produkt der<br />

R ichtlinie?<br />

JA<br />

Konformitätsbewertungs-<br />

verfahren; Anhang I<br />

harmonisierte Normen oder<br />

IEC-Sicherheitsanforderungen<br />

oder nationale Normen beachtet<br />

JA<br />

Erstellen der techn.<br />

Dokumentation;<br />

A nhang IV Nummer 3<br />

Hersteller setzt Maßnahmen, damit die<br />

Konformität der Produkte sichergestellt<br />

ist; Anhang IV Nummer 5<br />

A usstellen der<br />

EG-Konformitätserklärung;<br />

A nhang III B<br />

CE-<strong>Kennzeichnung</strong><br />

anbringen;<br />

A nhang III A<br />

NEIN<br />

Gutachterbericht einer<br />

Prüfstelle oder<br />

Hersteller gibt in techn.<br />

Unterlagenan, wie er<br />

die Anforderungen<br />

erfüllt

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