28.06.2012 Aufrufe

Die Ce-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien

Die Ce-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien

Die Ce-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

CE-<strong>Kennzeichnung</strong>, <strong>Teil</strong> 2 <strong>Richtlinien</strong>, Seite 29<br />

8 <strong>Die</strong> EG-Richtlinie über Bauprodukte<br />

Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und<br />

Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG)<br />

ABl. Nr. L 40 vom 11. Feb. 1989<br />

Richtlinie des Rates vom 22. Juli 1993 zur Änderung einiger <strong>Richtlinien</strong> bezüglich der<br />

Anwendung der CE-<strong>Kennzeichnung</strong> (93/68/EWG)<br />

ABl. Nr. L 220 vom 30. August 1993<br />

<strong>Die</strong> Richtlinie gilt für jedes Produkt, das hergestellt wird, um dauerhaft in Bauwerke des<br />

Hoch- oder Tiefbaues eingebaut zu werden. Produkte müssen brauchbar und mit CE<br />

gekennzeichnet sein. <strong>Die</strong> Brauchbarkeit eines Bauproduktes steht im Zusammenhang mit<br />

• dem Begriff des Bauwerkes,<br />

• dem Verwendungszweck des Bauproduktes,<br />

• den wesentlichen Anforderungen, die an das Bauwerk gestellt werden,<br />

• dem Einbau, der Zusammenfügung, der Anbringung oder Installation am Bauwerk,<br />

• der ordnungsgemäßen Planung und Bauausführung.<br />

Wesentliche Anforderungen sind in Anhang I, gegliedert in die folgenden Punkte, enthalten:<br />

• mechanische Festigkeit und Standsicherheit,<br />

• Brandschutz,<br />

• Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz,<br />

• Nutzungssicherheit,<br />

• Schallschutz,<br />

• Energieeinsparung und Wärmeschutz.<br />

CE-<strong>Kennzeichnung</strong> besagt, dass die Produkte<br />

• mit harmonisierten Normen übereinstimmen oder<br />

• eine europäische techn. Zulassung besitzen (Kapitel III und Anhang II) oder<br />

• anerkannten nationalen techn. Spezifikationen entsprechen (Artikel 4 (3)).<br />

Harmonisierte Normen, europäische technische Zulassungen und die nach einem<br />

bestimmten Verfahren anerkannten nationalen technischen Spezifikationen werden jeweils<br />

im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht (derzeit noch keine<br />

Dokumente verfügbar).<br />

Wenn die bestehenden techn. Spezifikationen nicht angewandt werden, dann muss die<br />

Brauchbarkeit gemäß Anhang III Nummer 2 Ziffer ii Möglichkeit 2 nachgewiesen werden<br />

(Erstprüfung durch notifizierte Prüfstelle und werkseigene Produktionskontrolle).<br />

Eine Liste der Produkte, die für Gesundheit und Sicherheit nur eine untergeordnete Rolle<br />

spielen, wird von der Kommission verwaltet. <strong>Die</strong>se Produkte können in Verkehr gebracht<br />

werden, sofern eine Erklärung des Herstellers über Konformität mit anerkannten Regeln der<br />

Technik vorliegt (Artikel 4 (5) - keine CE-<strong>Kennzeichnung</strong>). Ein Inverkehrbringen eines<br />

Bauproduktes ist ohne CE-<strong>Kennzeichnung</strong> weiters auch möglich<br />

• wenn Dokumente bezüglich der veröffentlichten harmonisierten Normen, europäische<br />

technische Zulassungen und die nach einem bestimmten Verfahren anerkannten<br />

nationalen technischen Spezifikationen noch nicht vorliegen und<br />

• wenn jeweilige nationale Vorschriften im Zusammenhang mit den Prinzipien des freien<br />

Warenverkehrs insbesondere Artikel 30 bis 36 EWG-V bzw. Artikel 11-13 EWR-V (Cassis<br />

de Dijon-Prinzip - gerechtfertigte nationale Beschränkungen u.a. aus Gründen der<br />

Sicherheit sind möglich) erfüllt werden.<br />

<strong>Die</strong> Grundlagendokumente wurden im Amtsblatt Nr. C 62 vom 28. Feb. 1994 veröffentlicht<br />

(94/C 62/01) nach Artikel 12 und Anhang I zu den Themen:<br />

• mechanische Festigkeit und Standsicherheit,<br />

• Brandschutz,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!