28.06.2012 Aufrufe

Die Ce-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien

Die Ce-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien

Die Ce-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

CE-<strong>Kennzeichnung</strong>, <strong>Teil</strong> 2 <strong>Richtlinien</strong>, Seite 73<br />

<strong>Die</strong>se Richtlinie gilt nicht für<br />

• Aufzüge im Sinne der Richtlinie 95/16/EG,<br />

• seilbetriebene Straßenbahnen herkömmlicher Bauart,<br />

• zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzte Anlagen,<br />

• feststehende und fahrbare Jahrmarktgeräte sowie Anlagen in Vergnügungsparks, die zur<br />

Freizeitgestaltung und nicht als Personenverkehrsmittel dienen,<br />

• bergbauliche Anlagen sowie zu industriellen Zwecken aufgestellte und genutzte Anlagen,<br />

• seilbetriebene Fähren,<br />

• Zahnradbahnen,<br />

• durch Ketten gezogene Anlagen.<br />

Für jede geplante Anlage ist eine Sicherheitsanalyse gemäß Anhang III durchzuführen.<br />

Darüber ist ein Sicherheitsbericht zu erstellen, der die Liste der Sicherheitsbauteile und der<br />

<strong>Teil</strong>systeme enthält.<br />

Sicherheitsbauteile sind vor deren Inverkehrbringen vom Hersteller, seinem<br />

Bevollmächtigten oder dem Inverkehrbringer<br />

a) einer Konformitätsbewertung nach Anhang V zu unterziehen, das bedeutet entweder<br />

EG-Baumusterprüfung und<br />

Qualitätssicherung Produkt (Modul D) oder<br />

Prüfung der Produkte (Modul F)<br />

oder<br />

Umfassende Qualitätssicherung (Modul H)<br />

oder<br />

Einzelprüfung (Modul G)<br />

b) mit der CE-<strong>Kennzeichnung</strong> nach Anhang IX zu versehen, weiters ist eine<br />

EG-Konformitätserklärung nach Anhang IV auszustellen.<br />

Das Konformitätsbewertungsverfahren ist durch eine benannte Stelle durchzuführen.<br />

<strong>Teil</strong>systeme nach Anhang I werden vor dem Inverkehrbringen über Auftrag des Herstellers,<br />

seines Bevollmächtigten oder des Inverkehrbringers einer EG-Prüfung durch eine benannte<br />

Stelle unterzogen (siehe Anhang VII). <strong>Die</strong> benannte Stelle stellt eine EG-Prüfbescheinigung<br />

gemäß Anhang VII aus und stellt die technischen Unterlagen aus, die der EG-<br />

Konformitätserklärung (siehe Anhang VI) beigefügt werden. Auf Basis dieser Bescheinigung<br />

stellt der Hersteller, sein Bevollmächtigter oder der Inverkehrbringer eine EG-<br />

Konformitätserklärung aus.<br />

Anlagen sind einem Genehmigungsverfahren für den Bau und die Inbetriebnahme zu<br />

unterziehen, das jeder Mitgliedsstaat festlegt. <strong>Die</strong> Sicherheitsanalyse, die EG-Konformitätserklärungen<br />

und die zugehörigen technischen Unterlagen der Sicherheitsbauteile und der<br />

<strong>Teil</strong>systeme sind durch den Bauherrn oder seinen Bevollmächtigten der für die<br />

Genehmigung zuständigen Stelle vorzulegen. <strong>Die</strong> Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die<br />

Sicherheitsanalyse, der Sicherheitsbericht und die technischen Unterlagen vorliegen, welche<br />

alle Dokumente über Merkmale der Anlage sowie gegebenenfalls sämtliche Schriftstücke<br />

enthalten müssen, mit denen die Konformität der Sicherheitsbauteile und <strong>Teil</strong>systeme nach<br />

Anhang I nachgewiesen wird. Ferner müssen alle Unterlagen vorliegen, in denen die<br />

notwendigen Betriebsbedingungen und Betriebsbeschränkungen festgelegt und die<br />

vollständigen Angaben im Hinblick auf Instandhaltung, Überwachung, Einstellungen und<br />

Wartung enthalten sind.<br />

<strong>Die</strong> Richtlinie tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. <strong>Die</strong> Mitgliedstaaten erlassen<br />

und veröffentlichen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser<br />

Richtlinie spätestens bis 3. März 2002 nachzukommen.<br />

In Österreich umgesetzt mit BGBl. I Nr. 103/2003 Seilbahngesetz.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!