19.10.2014 Aufrufe

EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

EU-Verordnung Ökologischer Landbau - Ministerium für ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

194 EG-Öko-<strong>Verordnung</strong> Nr. 889/2008<br />

L 250/62 DE Amtsblatt der Europäischen Union 18.9.2008<br />

2.3. Kontrast zu den Hintergrundfarben<br />

Bei Verwendung des Farblogos auf einem farbigem Hintergrund, der das Lesen der Schrift erschwert, empfiehlt sich eine Abgrenzung durch<br />

eine umlaufende Konturlinie, wie nachstehend gezeigt, um das Logo besser vom Hintergrund abzuheben.<br />

Logo mit farbigem Hintergrund<br />

2.4. Schriftbild<br />

Für den Text empfiehlt sich der Schriftsatz „Frutiger Bold Condensed“ oder „Myriad Bold condensed“ in Großbuchstaben.<br />

Die Buchstabengröße ist nach den Vorgaben unter Abschnitt 2.6 zu verkleinern.<br />

2.5. Sprachversion<br />

Es kann (können) die Sprachversion(en) gemäß Teil B.3 ausgewählt werden.<br />

2.6. Verkleinerte Formate<br />

Sollte die Verwendung des Logos auf verschiedenen Etiketten eine Verkleinerung erfordern, so sind folgende Mindestdurchmesser einzuhalten:<br />

a) bei Logos mit Einzelangabe: mindestens 20 mm Durchmesser

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!